Ein Ehepaar aus Dietlikon hatte gegen einen Nachbarn Anzeige wegen fahrlässiger Tierquälerei erstattet. Er kritisierte ihn dafür, dass er sein Schwimmbad nicht ordnungsgemäß abgedeckt hatte, was im Februar 2021 zum Tod der Katze des Paares führte. Tatsächlich ertrank das Tier in der etwa 60 cm hohen Wassertiefe, die am Boden des Beckens verblieb. Das Ehepaar bezeichnete sich als besonders anhänglich für dieses Tier und forderte eine Entschädigung von 18.000 Franken.
Der Angeklagte, der am Donnerstag in Bülach vor Gericht erschien, sagte zunächst, es täte ihm „leid, was passiert ist“, er könne aber nicht damit rechnen, dass diese Katze in sein Schwimmbad falle, zumal sein Haus nicht direkt neben dem von liege das Paar. Auf Befragung durch den Richter erklärte er dann, dass er zwar über ein Abdecksystem für sein Schwimmbad verfüge, dieses aber bei Schneesturm oder Regen nicht nutze. Allerdings ist es dem 62-Jährigen unmöglich, sich an das Wetter zum Zeitpunkt der Ereignisse zu erinnern.
Da der Angeklagte das auf seinem Grundstück befindliche Schwimmbad nicht ausreichend gesichert hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft ihrerseits eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen in Höhe von 360 Franken und eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch mit der Begründung: „Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, ein Schwimmbad zu sichern oder abzudecken.“ Der Anwalt erinnert auch daran, dass das Schwimmbad im Jahr 1971 unter Einhaltung der damaligen Rechtsnormen gebaut wurde.
Das Gericht gab schließlich der Verteidigung Recht und sprach den 62-jährigen Zürcher frei. Da in den vergangenen Jahrzehnten noch keine Katze in seinem Schwimmbad ertrunken sei, habe der Besitzer damit nicht rechnen können, befand der Richter. Somit liege „kein strafbares Verhalten vor“, urteilt das Gericht.
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