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Wird vor dem Strafgericht angezeigt… im Alter von 89 Jahren, weil er nach einem Verkehrsunfall nicht an der VIAS-Schulung teilgenommen hat

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Die Staatsanwaltschaft beantragt die Aufhebung der Bewährungsstrafe, die er aufgrund eines Unfalls im Jahr 2022 erhalten hatte, bei dem sein Blutalkoholspiegel über dem gesetzlich zulässigen Wert lag. Die Bewährungsstrafe verlangte von ihm unter anderem die Absolvierung der VIAS-Schulung, die für Verkehrssünder vorgesehen ist, eine Schulung, die er nicht absolvierte.

„Ich bin 89 Jahre alt, erklärt der Bertrigeois mit lauter Stimme, unterbrochen von Momenten der Stille, als müsste er tief in seine Erinnerung eintauchen. Vor dem ersten Richter akzeptierte ich die mir auferlegten Bedingungen, doch sehr schnell verschlechterte sich mein Gesundheitszustand erheblich. Dann hatte ich Probleme mit beiden Knien, die mich daran hinderten, mich zu bewegen. Ich habe dreimal Infiltrationen durchführen lassen und es wird besser. Heute fahre ich nur noch zum Einkaufen mit dem Auto, 7 km von dem kleinen abgelegenen Dorf entfernt, in dem ich wohne und in dem es keine Geschäfte gibt. Ohne sie müsste ich nur Fertiggerichte essen, die in die Mikrowelle passen.“

Kein Alkohol mehr, aber trotzdem ein „kleines Getränk“ zu Silvester

„Mein Mandant hatte einen Unfall, fleht sein Anwalt, Me Corentin Verdure. Er übernimmt die Verantwortung für alles. Er ist nicht vorbestraft und hat den Schaden direkt ersetzt. Der ihm auferlegte Aufschub war gerechtfertigt, doch heute, in seinem Alter, fühlt er sich überhaupt nicht mehr in der Lage, die VIAS-Ausbildung zu absolvieren. Ich bitte Sie, seine Suspendierung auf Bewährung in eine einfache Suspendierung umzuwandeln oder, falls dies unmöglich ist, die Bewährungsbedingungen zu ändern, indem Sie die Verpflichtung zur VIAS-Schulung abschaffen und diese durch regelmäßige Blutuntersuchungen ersetzen, die das Gericht von seiner Alkoholabstinenz überzeugen werden . Letztendlich wird es produktiver sein.“

Was folgte, war ein Mondaustausch, bei dem Präsident Thomas den Angeklagten fragte, ob er völlig abstinent sei, was der alte Herr mit Überzeugung bestätigte. Frau Thomas bestand darauf und fragte ihn, ob er zu Weihnachten oder Neujahr nicht ein oder zwei kleine Drinks trinken würde. „Ah, das ist nicht der Fall, übertreibe nicht“antwortete er.

Der Richter, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Marie Olivier und der Verteidiger diskutierten gemeinsam über eine humanistische Lösung für den fast Neunzigjährigen.

Das Urteil wird am 23. Januar verkündet.

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