Die FIFA hat beschlossen, Artikel 17 des Reglements zu Spielertransfers vorübergehend anzupassen. Ziel ist es, global einheitliche Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten.
Diese Maßnahmen werden beim nächsten Wintertransfermarkt, der im Januar 2025 eröffnet wird, umgesetzt, während eine endgültige Lösung noch ausgearbeitet wird.
Die neuen Bestimmungen umfassen Themen wie Vertragsbeendigungsentschädigung, gesamtschuldnerische Haftung für die Zahlung von Entschädigungen, Anreize für Vertragsbeendigung, internationale Transferzertifikate und Verfahren vor dem Fußballgericht. Die FIFA hat erklärt, sie wolle in dieser Übergangsphase für Stabilität und regulatorische Klarheit sorgen.
Wird ein Vertrag ohne triftigen Grund gekündigt, erhält der betroffene Verein nur dann eine Entschädigung, wenn er nachweisen kann, dass der kaufende Verein den Spieler zum Vertragsbruch veranlasst hat. In diesem Fall könnte der Spieler für bis zu sechs Monate gesperrt werden, während dem kaufenden Verein ein Verbot droht, Spieler während der nächsten beiden Transferfenster zu verpflichten.
Darüber hinaus hat die FIFA den nationalen Gerichtsbarkeiten mehr Flexibilität eingeräumt, sodass potenzielle Konflikte durch in jedem Land geltende Tarifverträge gelöst werden können. Die FIFA wird nur in Ausnahmefällen eingreifen.
Diese Maßnahmen gelten nur für den Wintertransfermarkt 2025. Nach diesem Zeitraum wird die FIFA die Verhandlungen mit Fußballakteuren wieder aufnehmen, um eine endgültige Regelung auszuarbeiten, die das Urteil des Europäischen Gerichtshofs respektiert, der die Freizügigkeit von Profifußballern fordert.
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