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Hier sind die neuen Einkommensgrenzen aufgeführt, die für die Führung eines beliebten Sparkontos nicht überschritten werden dürfen

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Angesichts des rapiden Rückgangs der Zinssätze für steuerbefreite Sparkonten ist diese jüngste Ankündigung des Gouverneurs der Banque de eine gute Nachricht für die Millionen von Inhabern eines beliebten Sparkontos. In einer Anhörung im Senat am 15. Januar empfahl François Villeroy de Galhau einen Satz von 3,5 % ab dem 1. Februar. Das ist ein Rückgang um nur einen halben Punkt.

Dieser Satz – der von der Regierung überwacht werden sollte – ist ein echter „Boost“ für Sparer. Denn durch die Anwendung der automatischen jährlichen Revisionsformel des LEP hätte die Sparbuchquote in wenigen Tagen auf 2,9 % sinken müssen. Durch die Abschwächung des künftigen Rückgangs möchte die Banque de France die Ersparnisse von Haushalten mit bescheidenem Einkommen schützen.

Wie der Name schon sagt, ist der LEP tatsächlich für Sparer mit durchschnittlichen oder bescheidenen Mitteln gedacht, deren Einkommen bestimmte gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen nicht überschreitet. Diese Ressourcen werden nach einem Maßstab festgelegt, der die Zusammensetzung des Haushalts berücksichtigt. Diese Bedingungen gelten für , die ein LEP eröffnen möchten. Mit einer wichtigen Klarstellung für Letzteres: Wenn ihr Referenzsteuereinkommen (RFR) während eines Jahres die Obergrenze überschreitet, können sie ihren LEP trotzdem behalten, wenn ihr Einkommen im folgenden Jahr unter die Obergrenze fällt.

Die für das Volkssparkonto geltenden Ressourcenobergrenzen werden einmal jährlich erhöht, um der Inflation Rechnung zu tragen. Diese Aktualisierung erfolgt am 1. Januar, nach der Veröffentlichung des Finanzgesetzes. Da der von der früheren Regierung vorgelegte Text jedoch aufgegeben wurde, wurde der neue Maßstab für 2025 noch nicht formalisiert. Wir müssen daher auf die Veröffentlichung eines neuen Textes warten, um die neue offizielle Tabelle zu kennen.

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Trotz dieser Verzögerung ist es heute möglich, die neuen Obergrenzen abzuschätzen, die bald in Kraft treten werden. Gemäß der gesetzlichen Berechnungsformel werden die LEP-Einkommensobergrenzen durch Multiplikation der in Artikel 1417 des allgemeinen Steuergesetzbuchs vorgesehenen Beträge mit 1,8 ermittelt. Allerdings sah das alte Finanzgesetz vor, dass diese um 2 % erhöht werden mussten, um der Inflation Rechnung zu tragen. Ein Satz, der dem Satz entsprechen oder zumindest sehr nahe kommen sollte, den die Verwaltung in einigen Wochen festlegen wird.

Um die künftigen Ressourcenobergrenzen abzuschätzen, die zur Eröffnung oder Aufrechterhaltung Ihres LEP im Jahr 2025 nicht überschritten werden dürfen, reicht es daher aus, die in Artikel 1417 des allgemeinen Steuergesetzbuchs angegebenen Beträge um 2 % zu erhöhen und sie dann mit 1,8 zu multiplizieren Das Referenzsteuereinkommen für die Jahre 2023 und 2024 darf daher bei einer allein lebenden Person 22.867 Euro nicht überschreiten. Eine Obergrenze, die mit der Anzahl der Steueranteile im Haushalt auf zusätzlich 6.107 Euro je halben Anteil ansteigt. Das sind zum Beispiel 35.081 € RFR für ein Paar ohne Kinder, 41.188 € für ein Paar mit einem Kind und 47.295 € für ein Paar mit drei Kindern.

Wie wir sehen, ist das beliebte Sparkonto nicht nur für die ärmsten Haushalte gedacht. Den neuesten von der Banque de France mitgeteilten Zahlen zufolge erfüllen, wenn bisher 11,7 Millionen Franzosen in einem LEP sparen, rund 19 Millionen die Ressourcenvoraussetzungen, um einen LEP zu besitzen.

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