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Ihr Gehalt wird im Januar aufgrund dreier Änderungen auf Ihrer Gehaltsabrechnung sinken

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Die auf die Bankkonten der Arbeitnehmer eingezahlten Löhne werden im Januar niedriger ausfallen. Der dreizeilige Fehler auf Lohnabrechnungen.

Millionen von Arbeitnehmern, deren Gehirne von den Feierlichkeiten und Feiertagen zum Jahresende noch getrübt sind, werden bald desillusioniert sein. Während sie in wenigen Tagen ihre Gehaltsabrechnungen für Januar erhalten, erwartet sie eine unangenehme Überraschung. Unter den mehr als dreißig in diesem Dokument aufgeführten Zeilen wird in der wichtigsten Zeile, „Netto zu zahlen“, ein enttäuschender Betrag angezeigt.

Der in großen, fetten Buchstaben unten auf der Lohnabrechnung angegebene Betrag ist niedriger als üblich. Folglich wird die Überweisung, die auf dem Bankkonto der Mitarbeiter eingeht, geringer ausfallen als üblich. Ein sehr schlechter Start ins neue Jahr.

Schlimmer noch: Diese neue, nach unten korrigierte Vergütung wird diejenige sein, die die Arbeitnehmer das ganze Jahr 2025 erhalten werden. Wenn sie in diesem Jahr nicht von einer Erhöhung profitieren, wird ihr Gehalt natürlich niedriger sein als zuvor. im Jahr 2024. Es handelt sich um eine Erhöhung der Lohnabzüge seit dem 1. Januar 2025. Diese auf der Lohnabrechnung vermerkten Änderungen sind diskret, haben aber schwerwiegende Auswirkungen auf die Höhe des erhaltenen Nettolohns. Eine detaillierte Analyse zeigt drei große Entwicklungen, die besondere Aufmerksamkeit verdienen.

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Die erste Änderung betrifft die obligatorische ergänzende Krankenversicherung, die allgemein als Gegenseitigkeitsversicherung bezeichnet wird. Diese Zeile ist in der Spalte „Mitarbeiteranteil/Beitrag“ der Lohnabrechnung aufgeführt. Für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft wird diese Krankenversicherung, deren Kosten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, im Jahr 2025 um durchschnittlich 6 % steigen. Wenn das Unternehmen weiterhin mindestens 50 % des Beitrags übernimmt, wird die Der Lohnanteil steigt mechanisch. Diese Erhöhung führt zu einem größeren Abzug vom Bruttogehalt und wirkt sich somit auf den endgültigen Betrag aus, der auf das Bankkonto des Arbeitnehmers eingezahlt wird.

Die zweite Entwicklung betrifft den Quellensteuersatz der Einkommensteuer. Jeden Monat werden die Gehälter abgezogen und der abgezogene Betrag direkt an die Steuerverwaltung abgeführt. Arbeitnehmer, die ihren Quellensteuersatz im Jahr 2024 geändert haben, müssen besonders wachsam sein. Tatsächlich waren diese personalisierten Anpassungen nur bis zum 31. Dezember 2024 gültig. Seit dem 1. Januar 2025 wendet das Steuersystem automatisch einen neuen, von den Steuerbehörden berechneten Steuersatz an. Dieser Satz, der von dem im Dezember geltenden Satz abweichen kann, hat direkten Einfluss auf die Höhe des Nettogehalts.

Die dritte, ebenfalls besonders bemerkenswerte Änderung betrifft schließlich die Erstattung der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Am 1. Januar 2025 traten neue Regelungen in Kraft, die den Arbeitgeberschutz erheblich veränderten. Konnten Unternehmen bisher bis zu 75 % der Kosten für Fahrkarten erstatten, wurde diese Obergrenze nun auf 50 % gesenkt. Um diese Entwicklung konkret zu veranschaulichen, nehmen wir das Beispiel des Navigo-Passes in der Île-de-, dessen monatlicher Preis 88,80 Euro beträgt. Die maximale Erstattung durch den Arbeitgeber erhöht sich von 66,60 Euro auf 44,40 Euro, eine Differenz von 22,20 Euro pro Monat.

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