Seien Sie vorsichtig mit den falschen Zollgebühren, die die Zusteller von Ihnen verlangen

Seien Sie vorsichtig mit den falschen Zollgebühren, die die Zusteller von Ihnen verlangen
Seien Sie vorsichtig mit den falschen Zollgebühren, die die Zusteller von Ihnen verlangen
-

Wenn Sie online auf ausländischen Websites bestellen, können Sie häufig große Einsparungen erzielen. Bestimmte unbekannte Zusatzkosten können jedoch dazu führen, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Lieferung in die Höhe schießt.

Online-Shopping ist alltäglich geworden und besonders in der Weihnachtszeit in vollem Gange. Mit dem Internet ist es einfacher denn je, Waren aus dem Ausland zu bestellen, die oft sehr attraktive Preise haben. Aber Vorsicht: Bei Warenversand aus Ländern außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Steuern und Gebühren anfallen, die die Rechnung schnell in die Höhe treiben.

Meistens werden diese zusätzlichen Kosten vom Lieferanten direkt in die Verkaufspreise integriert und daher vom Kunden bei der Bestätigung des Kaufs bezahlt. Allerdings können zum Zeitpunkt der Lieferung besondere Gebühren anfallen, die für den Käufer, der nicht damit gerechnet hat, eine unangenehme Überraschung darstellen. Und da diese Kosten dem Verkäufer selbst oft nicht bekannt sind, kann er seinen Kunden nicht vorab informieren.

Bei Online-Bestellungen, die aus einem Land außerhalb der EU versandt werden, können drei Arten zusätzlicher Kosten anfallen: Mehrwertsteuer (MwSt.), Zölle und schließlich „Zollgebühren“. Während die ersten beiden Kategorien den Verbrauchern gut bekannt sind und beim Kauf häufig transparent bekannt gegeben werden, ist die dritte Kategorie jedoch eher nebulös und kann je nach Anbieter stark variieren.

Bezüglich der Mehrwertsteuer sind die Regeln ganz klar: Seit dem 1. Juli 2021 gilt die Mehrwertsteuer auf alle Online-Verkäufe, ab dem 1. Euro. Die meisten Plattformen und Online-Händler, die in die EU liefern, beinhalten die Mehrwertsteuer in den Verkaufspreisen, insbesondere über den Import One Stop Shop (IOSS)-Mechanismus. Stellen Sie bei Abschluss der Bestellung einfach sicher, dass die Mehrwertsteuer enthalten ist, um zusätzliche Kosten bei der Ankunft zu vermeiden.

Wenn es um Zölle geht, wird es etwas komplizierter. Wenn Bestellungen mit einem Wert von weniger als 150 € von der Steuer befreit sind, unterliegen alle Bestellungen über diesem Betrag dieser Befreiung. Die Höhe der Zölle variiert dann je nach Art und Herkunftsland der Ware. Seriöse Verkäufer kennen in der Regel die je nach Bestimmungsland für ihre Produkte anfallenden Zölle und berechnen diese bei der Bestellung auf den Verkaufspreis.

Endlich kommen die berühmten „Zollgebühren“ und es herrscht ein großes Durcheinander. Anders als der Name vermuten lässt, handelt es sich hierbei nicht um Steuern, die von den Zollbehörden des Lieferlandes erhoben werden, sondern um Verwaltungsgebühren, die der Spediteur für die Erledigung der Zollformalitäten erhebt. Und wie die Zollverwaltung auf ihrer Website sehr deutlich angibt: „Die Carrier legen ihre Preise frei fest und bieten nicht immer die gleichen Leistungen an.“

Um die Dinge etwas klarer zu sehen und eventuelle „Zollgebühren“ vorherzusagen, die bei der Lieferung zu zahlen sind, müssen Sie daher die Preislisten der verschiedenen Spediteure konsultieren. Bei La Poste zum Beispiel geht aus der Preisliste für Verwaltungsgebühren 2024-2025 hervor, dass der Preis von der Art der Sendung (Colissimo oder klassischer Brief) und der gewählten Zahlungsmethode abhängt: 2 € oder 5 € pro Sendung für eine Online-Zahlung, und 8 € pro Sendung gegen Bezahlung beim Postboten oder an einer Abholstelle.

Ein weiteres Beispiel von DHL. Diesmal ist die ab dem 1. Januar 2025 geltende Tarifordnung für Zolldienstleistungen deutlich umfangreicher: 7 € pro Sendung für eine Sendung mit mehr als 5 Waren im selben Paket, 10 € pro Sendung für die Standard-Ausfuhranmeldung oder sogar 50 € pro Sendung für die „Ausnahmeerklärung“, die für bestimmte „von der Standardzollabfertigung ausgeschlossene Waren“ gilt. Und die Liste geht weiter.

Wie wir sehen können, ist der Umfang dieser „Zollgebühren“ besonders breit gefächert und zudem vage, und die Preisspannen variieren erheblich von einem Spediteur zum anderen. Wenn Sie vorhaben, Online-Einkäufe auf Websites zu tätigen, die ihre Produkte aus Ländern außerhalb der EU versenden, seien Sie in diesem Punkt besonders wachsam und lesen Sie sorgfältig die Abschnitte „Verwaltungsgebühren“, „Zollgebühren“ oder auch „Zolldienstleistungen“ in der Preisliste von der mit der Lieferung beauftragte Dienstleister.

-

PREV Es wurde eine „kritische“ Sicherheitslücke entdeckt
NEXT Ein interdisziplinäres Trivial Pursuit zur Überarbeitung des DNB