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Laden Sie ab dem 28. Dezember alles mit einem einzigen Zubehör auf

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Ein neues Smartphone oder Gadget wird oft mit Ladegerät und Kabel geliefert. Obwohl in den letzten Jahren Fortschritte erzielt wurden, kam es häufig vor, dass diese Adapter gerätespezifisch und nicht unbedingt mit anderen Geräten kompatibel waren.

Dies führt dazu Elektroschrott deren Mengen schwer zu verwalten sind und zu einem übermäßigen Ressourcenverbrauch führen. Daher besteht einerseits der europäische Wunsch, dies durchzusetzen USB-C-Anschluss auf neue elektronische Geräte und andererseits auf eine Universal-Ladegerät mit dem man die verschiedenen Geräte aufladen kann.

Ein Ladegerät für fast alles

Ein einziges universelles USB-C-Ladegerät kann somit Smartphones, Tablets, kabellose Kopfhörer, Mixed-Reality-Headsets, E-Reader und anderes Zubehör (Tastatur, Maus, tragbare Lautsprecher, Digitalkameras) aufladen, bevor es wieder aufgeladen wird energieverbrauchende Geräte im Jahr 2026.

Der am 27. Dezember 2023 unterzeichnete Erlass tritt am in Kraft 28. Dezember 2024. Ab diesem Datum werden die betreffenden elektronischen Geräte nicht mehr zwingend mit einem speziellen Ladegerät ausgeliefert.

Ladegerät inklusive, Ladegerät fehlt: die neuen Piktogramme

Um den Weg dorthin zu finden, Piktogramme wird auf der Verpackung verwendet, um anzugeben, ob ein Ladegerät in der Verpackung vorhanden ist, wobei wir wissen, dass es möglich ist, ein Universalladegerät zu kaufen oder ein vorhandenes Ladegerät zum Aufladen der Geräte zu verwenden.

Detaillierte Informationen zur Orientierung

Und da nicht alle Geräte den gleichen Energiebedarf haben, muss das Piktogramm die Informationen zum Ladegerät enthalten und den unterstützten Leistungsbereich sowie die Einhaltung der Norm angeben. USB-PD (Power Delivery) ermöglicht die Erkennung des angeschlossenen Geräts und die Anpassung der Leistung an seine Bedürfnisse, um eine schnellstmögliche, aber stets sichere Aufladung zu gewährleisten.

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Hier kann das Ladegerät 4,5W bis 30W liefern und unterstützt USB-PD

L’ANFR (Nationale Hochfrequenzbehörde) wird für die Kontrolle verantwortlich sein.das Inverkehrbringen von Funkgeräten, die mit den spezifischen Anforderungen des Universalladegeräts kompatibel sind„, durch Überprüfung der Einhaltung und des Vorliegens der erforderlichen Informationen und gegebenenfalls der Möglichkeit einer Sanktionierung.

Als nächstes stehen Laptops auf der Liste, die sich an diese neuen Bestimmungen anpassen müssen, aber die Bewerbungsfrist ist auf festgelegt 28. April 2026.

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