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Müssen sie steuerlich angemeldet werden?

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Redaktionelle Nachrichten

Veröffentlicht am

24. Dez 2024 um 14:04 Uhr

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Was wäre, wenn Steuern unter den Baum kämen? Zu Weihnachten werden Sie Ihren Lieben zweifellos ein Geschenk (oder eine kleine Nachricht) erhalten oder überreichen.

Ist dies der Fall, kann sich die Frage stellen, ob diese Art der Aufmerksamkeit gegenüber dem Finanzamt zu erklären ist oder nicht.

Eine Nutzungsgeschichte

Theoretisch ist alles, was Sie anbieten, „steuerpflichtig“. Allerdings wäre es seltsam, all die kleinen Geschenke, die Sie Ihrer Familie machen würden, deklarieren zu müssen. Die Steuer-Website klärt die Situation daher auf.

Kleine Geschenke, die als einfache übliche Geschenke gelten, sind nicht deklarierbar.

Taxes.gov

Dabei kann es sich um einen Geldbetrag, den Kauf eines materiellen Gutes oder auch um eine Einzahlung auf ein Sparkonto handeln.

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Zu diesem Begriff des „üblichen Geschenks“ wird jedoch eine Klarstellung vorgenommen: „Um nicht als Geschenk zu gelten, muss ein Geschenk zu einem bestimmten Anlass gemacht werden (z. B. zu religiösen Feiertagen, Geburtstag, Hochzeit usw.). » Zu Weihnachten ist es dann doch gut?

Es gibt ein Aber

Um nicht zu einer manuellen Schenkung oder Schenkung zu werden (die deklariert werden muss), muss diese übliche Schenkung außerdem einen angemessenen Wert haben und dabei Folgendes berücksichtigen:

  • der Person, der es gewährt wird,
  • des betrachteten Anlasses,
  • sowie die Bedeutung Ihres Vermögens und Ihres Einkommens.

Welche Höchstbeträge?

Wenn es keine genauen Regeln für den Höchstwert dieser üblichen Schenkung gibt, sieht das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass „der Charakter einer gewöhnlichen Schenkung am Tag ihrer Gewährung und unter Berücksichtigung des Vermögens des Veräußerers beurteilt wird“.

Die Höhe variiert also je nach Vermögen des Schenkers, der das sogenannte „übliche Geschenk“ macht.

Das Beratungsunternehmen Reims Patrimoine verweist auf die Rechtsprechung, wonach die übliche Schenkung folgende Beträge nicht überschreiten darf:

  • Zwischen 1 % und 2 % Ihres Vermögens;
  • Ungefähr 2,5 % Ihres Jahreseinkommens.

Darüber hinaus geben wir eine manuelle Spende weiter, die deklariert werden muss. Keine Panik, es wird nicht unbedingt besteuert.

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