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ATP > Tim Fuller (Sportjurist) pessimistisch zur Sinner-Affäre: „Ich denke, dass die Entscheidung über das Fehlen von Verschulden oder Fahrlässigkeit im Berufungsverfahren aufgehoben und eine Sanktion verhängt wird“

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Befragt von der Sydney Morning Herald zur Jannik Sinner-Affäre, während die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) Berufung beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) eingelegt hat und eine Entscheidung im Jahr 2025 (nicht vor März) fallen wird, hat der Anwalt des Sports, Tim Fuller, äußerte einen gewissen Pessimismus hinsichtlich des Ergebnisses dieser Berufung.

Laut Fuller, der insbesondere die Schwimmerin Shayna Jack vertrat (die wegen unbeabsichtigter Einnahme von Ligandrol zu einem 24-monatigen Wettkampfverbot verurteilt wurde), hat die aktuelle Nummer 1 der Welt gute Chancen, ebenfalls gesperrt zu werden.

„Ich glaube, dass die Entscheidung, dass kein Verschulden oder Fahrlässigkeit vorliegt, im Berufungsverfahren aufgehoben und eine Sanktion verhängt wird. Ich würde sagen, das ist ein sehr, sehr ungewöhnlicher Fall. Die AMA will hier eigentlich nur sagen, dass wir akzeptieren, dass es keine Absicht war, sondern dass Sie ein gewisses Maß an Schuld oder Fahrlässigkeit für das, was passiert ist, tragen oder getragen haben … wir sagen, dass Sie als Sportler die letztendliche Verantwortung tragen – das ist verschuldensunabhängige Haftung – und wir sagen daher, dass Sie bei Ihren Handlungen Fehler und Fahrlässigkeit nachgewiesen haben. Und dann schauen wir uns jetzt an, was unserer Meinung nach zwischen einem mittleren und hohen Grad an Verschulden oder Fahrlässigkeit liegt, und deshalb fordern sie eine ein- bis zweijährige Sperre. Als Obergrenze des niedrigen Standardstandards würde ein Jahr gelten. Von null auf 12 [mois] ist der Bereich für einen niedrigen Standardwert. »

Veröffentlicht am Montag, 2. Dezember 2024 um 14:44 Uhr.


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