Wie können Sie Ihre Strom- und Gasrechnung anfechten?

Wie können Sie Ihre Strom- und Gasrechnung anfechten?
Wie können Sie Ihre Strom- und Gasrechnung anfechten?
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Scheint Ihre Energierechnung zu hoch zu sein? Erscheint Ihnen die auferlegte Besteuerung zu missbräuchlich und illegal? Sie haben die Möglichkeit, die festgestellte Anomalie zu beheben. Sie können Ihre Strom- und Gasrechnung bei Ihrem Strom- und Gaslieferanten anfechten.

In diesem Leitfaden ziehen wir eine Bestandsaufnahme der verschiedenen Schritte zur Anfechtung Ihrer Strom- oder Gasrechnung.

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Warum sollten Sie Ihre Strom- und Gasrechnung anfechten?

Die Anfechtung einer Strom- oder Gasrechnung kann aus mehreren Gründen erfolgen: Bei der Berechnung Ihres Verbrauchs ist ein Fehler aufgetreten, Ihr Gasverbrauch in m3 ist zu hoch geschätzt, die Fassung Ihres Gasvertrags usw.

In den meisten Fällen leiten Kunden ein Verfahren zur Anfechtung einer Strom- oder Gasrechnung ein, wenn der Betrag ungewöhnlich hoch ist. Dazu müssen sie sich an den Kundendienst ihres Energieversorgers wenden.

In diesem Fall können zwei Situationen beobachtet werden: Entweder erkennt der Lieferant seinen Fehler und bietet eine Lösung zur Lösung des Problems an (Abzug für die folgenden Monate, kommerzielle Geste usw.) oder er ist der Ansicht, dass kein Problem vorliegt. In diesem Fall liegt es an Ihnen, zu entscheiden, was zu tun ist. Wenn Ihnen die Erläuterungen nicht ausreichen, können Sie mit den Schritten fortfahren.

Reklamieren Sie Ihre Gasrechnung über den Kundendienst

Im Streitfall können Sie direkt den Kundendienst Ihres Energieversorgers anrufen. Die Telefonnummer erscheint auf Ihrer Rechnung. Sie können Ihrem Energieberater am Telefon die Situation schildern.

Sie können Ihre angefochtene Rechnung auch anfechten, indem Sie sich in Ihren Online-Kundenbereich einloggen. Wenn Ihr Energieversorger einen Chat-Service anbietet, können Sie diesen nutzen, um mit einem Serviceberater über Ihren Streit zu sprechen.

Beantragen Sie Ihre Gasrechnung per Post

Es ist auch möglich, Ihre beanstandete Rechnung per Post anzufechten. Sie können einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein, in dem Sie Ihre Situation schildern, an den Schlichtungsdienst Ihres Energieversorgers senden.

Wenn Ihr Lieferant über einen eigenen Schlichtungs- und Streitbeilegungsdienst verfügt, können Sie diesen direkt kontaktieren. Fügen Sie Ihrem Schreiben unbedingt alle erläuternden Elemente bei, die Ihnen bei der Beilegung des Streits helfen können.

Was tun im Streitfall?

Im Streitfall können Sie wie folgt vorgehen:

Wenden Sie sich an die Prozessabteilung Ihres Lieferanten

Wenn Sie das Problem nicht lösen können, können Sie Ihre Anfrage an die Streitbeilegungsabteilung Ihres Energieversorgers richten. Sie müssen ihm Ihre Situation in einem eingeschriebenen Brief mit Rückschein begründet darlegen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Belege beifügen, um Ihre Position zu belegen.

Ihr Strom- und Gasversorger muss innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Schreibens auf Ihre Beschwerde reagieren.

Wenn Sie keine Antwort erhalten oder die Antwort unbefriedigend erscheint, rufen Sie den nationalen Energievermittler an.

Kontaktieren Sie den nationalen Energievermittler

Der Nationale Energieombudsmann ist eine unabhängige öffentliche Behörde, die für die Lösung von Konflikten zwischen Verbrauchern und Energieversorgern zuständig ist. Aufgrund seiner umfassenden Kenntnisse im Energie- und Verbrauchsrecht verfügt er über die nötige Glaubwürdigkeit, um die Rolle des Vermittlers wahrzunehmen. Aus diesem Grund ist er heute im Streitfall zum bevorzugten Ansprechpartner der Kunden geworden.

Wenn Sie einen Streit mit Ihrem Strom- und Gasversorger auf die eine oder andere Weise nicht lösen können, können Sie sich kostenlos an diesen Amtsträger wenden. Senden Sie ihm einfach Ihre Akte mit allen Unterlagen, die Ihre Position begründen, online auf dem SOLLEN-Portal oder per Post an die folgende Adresse: Libre Response Nr. 59252, 75443 PARIS Cedex 09.

Erwähnenswert ist, dass Sie sich erst dann an den nationalen Energieombudsmann wenden können, wenn Sie bereits eine schriftliche Beschwerde an Ihren Energieversorger gerichtet haben und von diesem keine Antwort erhalten haben.

Der öffentliche Energiebeauftragte nimmt sich Zeit, Ihre Akte zu studieren. Eine schriftliche Empfehlung wird Ihnen und Ihrem Lieferanten innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Datei übermittelt. Der Lieferant muss innerhalb eines Monats auf dieses Schreiben antworten.

Es ist hilfreich zu wissen, dass dieses Dokument nicht rechtsverbindlich ist. Beide Parteien haben die Freiheit, die darin enthaltenen Anweisungen zu befolgen oder nicht zu befolgen.

Ergreifen Sie rechtliche Schritte

Nach einer nicht geklärten Beschwerde können Sie rechtliche Schritte einleiten. Wenden Sie sich zu diesem Thema an einen auf Gasverbrauchsrecht spezialisierten Anwalt. Die Lieferzeiten sind in der Regel recht lang. Diese Lösung ist daher eine der letzten, die in Betracht gezogen wird.

Was ist zu tun, bevor Sie Ihre Strom- und Gasrechnung anfechten?

Wenn Ihre Strom- oder Gasrechnung ungewöhnlich hoch erscheint, sollten Sie bestimmte Kontrollen durchführen, bevor Sie Ihre Rechnung anfechten. Wenn Ihr Verbrauch steigt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Ihr Lieferant einen Fehler gemacht hat. Mehrere Faktoren können einen hohen Strom- oder Gasverbrauch erklären:

  • Veränderung der Konsumgewohnheiten, insbesondere während der Wintersaison (Kältewelle),
  • Erhöhung der Zahl der Personen, die Ihr Zuhause teilen,
  • Kauf neuer Geräte oder Änderung der Nutzung Ihrer Geräte,
  • Fehlfunktion Ihrer Gasinstallation (z. B. Heizkörper oder Gaskessel schlecht konfiguriert oder schlecht gewartet),
  • Störung an Ihrem Gaszähler,
  • Gasleck (schalten Sie alle Gasgeräte aus und überprüfen Sie Ihr Messgerät),
  • Beim Ablesen Ihres Gaszählers ist ein Fehler aufgetreten (Bitten Sie GRDF, die Indizes zu überprüfen)

Fehlfunktion des Gaszählers: Was tun?

Wenn Sie feststellen, dass Ihr Gaszähler nicht richtig funktioniert, wenden Sie sich an Ihren Gaslieferanten und bitten Sie ihn, einzugreifen, um den Zustand des Geräts zu überprüfen. Bei Bedarf muss ein Team von Technikern zu Ihnen nach Hause eilen, um Reparaturen durchzuführen.

Es ist hilfreich zu wissen, dass Sie die Interventionskosten tragen müssen, wenn kein Problem festgestellt wird.

Letztlich stellt die Anfechtung von Strom- und Gasrechnungen bei Lieferanten wie EDF und Engie ein Grundrecht der Verbraucher dar. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit hinsichtlich der Rechnungsabgrenzung, des Vertrags, der Preisgestaltung oder eines anderen Aspekts ihrer Rechnungen haben Kunden die berechtigte Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen. Obwohl dieser Ansatz manchmal komplex ist, ist er für die Aufrechterhaltung einer ausgewogenen Beziehung zwischen Lieferanten und Verbrauchern unerlässlich. Indem Kunden über ihre Rechte informiert bleiben und die Streitbedingungen verstehen, können sie eine faire und transparente Preisgestaltung garantieren. Angesichts der ständigen Weiterentwicklung des Energiesektors erweist sich dieser Ansatz als wirksames Instrument, das es den Verbrauchern ermöglicht, sich aktiv an der Wahrung ihrer finanziellen Interessen zu beteiligen und zur kontinuierlichen Verbesserung der Beziehungen zu den Lieferanten beizutragen.

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