ein Arbeiter stürzt aufgrund von Fahrlässigkeit

ein Arbeiter stürzt aufgrund von Fahrlässigkeit
ein Arbeiter stürzt aufgrund von Fahrlässigkeit
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Nachlässigkeit führt einen Arbeiter ins Leere

Im Jahr 2014 wäre ein Dachdecker beinahe gestorben, als er von der Brücke fiel, auf der er arbeitete. Das Bundesgericht hat gerade zwei Manager des betroffenen Generalunternehmers verurteilt.

Heute um 19:31 Uhr veröffentlicht

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Vor zehn Jahren stürzte in der Region Lausanne ein Arbeiter aufgrund eines schlecht gesicherten Gerüsts ins Leere. Das Bundesgericht hat soeben den technischen Leiter und den Betriebsleiter des betroffenen Generalunternehmers wegen schwerer fahrlässiger Körperverletzung für schuldig befunden. Es bestätigt das Urteil des Kantonsgerichts, das sie zu einer 100-tägigen Geldstrafe von 100 Franken bzw. zu einer 50-tägigen Geldstrafe von 100 Franken verurteilt und für zwei Jahre ausgesetzt hat.

Im Jahr 2014 befand sich dieser Dachdecker, der auf einer Baustelle mit drei Gebäuden arbeitete, im obersten Stockwerk des Gerüsts, auf der Brücke des Klempners. Der Arbeiter legte Holzlatten auf das Dach. Er hätte sich auf den seitlichen Sockel der Terrasse gestützt, um seine Arbeit zu verrichten. Aufgrund des Fehlens einer Sockelbefestigungsvorrichtung und der Zuglaschen zur Tablettverriegelung war die gesamte Struktur in den Hohlraum gekippt und um mehr als acht Meter heruntergefallen, was zu Schäden führte. Verletzungen, die sein Leben ernsthaft gefährdeten.

Ein inkompetentes Team

Der Oberste Gerichtshof entschied, dass der technische Leiter dafür Sorge tragen müsse, dass der von ihm selbst ernannte Teamleiter und die Arbeiter seines Unternehmens das Gerüst ordnungsgemäß aufgebaut hätten. Seine Verantwortung lag daher in der Auswahl eines kompetenten Teams.

Die Untersuchung ergab jedoch, dass das Gerüst nicht ordnungsgemäß aufgebaut worden war. Die konstruktive Höhe der Spenglerbrücke war nicht konform. Dies veranlasste den Arbeiter, seine Füße auf den Sockel zu stellen, um die Latten besser festnageln zu können. Darüber hinaus wiesen die Tabletts Mängel auf. Aus Sicht der Gerichte hat der technische Leiter sein Team bei der Montage nicht ausreichend angeleitet. Es hatte sich auch als inkompetent erwiesen, da auch sein Anführer verurteilt wurde.

Die Richter sind der Ansicht, dass der Bauleiter, der für die Überwachung der Baustelle zuständig ist, sich seinerseits seiner Aufsichtspflicht zur Gewährleistung der Sicherheit der Baustelle nicht entziehen konnte. Und dass er sich nicht auf die alleinige Verantwortung des Unternehmens berufen könne, das das defekte Gerüst installiert habe. Die Tatsache, dass der Bauinspektor und die interkommunale Kontrollstelle vor dem Unfall keine Stellungnahme abgegeben hatten, entbindet ihn nicht von der Verantwortung.

Bezüglich des Defekts eines Verschlusszuges gab der Bauleiter an, Instabilitäten behoben zu haben. Eine Inspektion der Suva ergab jedoch, dass Anomalien im Zusammenhang mit den Verbindungsteilen der Struktur bestehen blieben. Eine genauere Prüfung hätte den Mangel aufgedeckt.

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Claude Beda ist Journalist für die Waadtländer 24-Stunden-Rubrik. Er interessiert sich leidenschaftlich für soziale Themen und das Leben der Menschen hier und deckte mehrere Regionen des Kantons ab, bevor er sich dem Redaktionsteam von Lausanne anschloss. Weitere Informationen

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