Das Gesetz und Sie: Für welche Fahrzeuge gilt die Tagfahrlichtpflicht?

Das Gesetz und Sie: Für welche Fahrzeuge gilt die Tagfahrlichtpflicht?
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Für welche Fahrzeuge gilt die Pflicht zum Einschalten des Tagfahrlichts?

Vera Beutler – Rechtsanwältin bei TCS

Heute um 10:29 Uhr veröffentlicht.

Wer mit einem Kraftfahrzeug unterwegs ist, muss bis auf wenige Ausnahmen auch das Tagfahrlicht einschalten. Für sehr langsame Elektrofahrräder und Fahrräder ohne Motor ist die Beleuchtung am Tag nicht verpflichtend.

Kraftfahrzeuge müssen im Betrieb unabhängig von der Tageszeit „dauerhaft beleuchtet“ sein. Seit 1ähm April 2022 gilt diese Regelung auch für Elektrofahrräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h oder mehr. Wer tagsüber das Licht nicht einschaltet, riskiert je nach Fahrzeug eine Strafe von rund 20 bis 40 Franken.

Insbesondere sind Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als 10 km/h oder von Fahrrädern ohne Motor bei guten Sichtverhältnissen nicht verpflichtet, tagsüber das Licht einzuschalten.

Obligatorisches Tagfahrlicht für Kraftfahrzeuge

Die Pflicht zum Einschalten des Tagfahrlichts gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen fahren. Ob das Fahrzeug über einen Verbrennungsmotor verfügt oder ein Elektrofahrzeug ist, spielt dabei keine Rolle.

Ist ein Kraftfahrzeug nicht mit Tagfahrlicht ausgestattet, muss der Fahrer tagsüber das Abblendlicht bzw. bei einem Kleinkraftrad das Vorderlicht einschalten. Eine Pflicht zur Nachrüstung älterer Fahrzeuge besteht jedoch nicht. Entscheidet sich der Besitzer eines Kraftfahrzeugs dennoch für die Ausstattung seines Fahrzeugs, muss er bestimmte Auflagen beachten. Motorräder und Autos unterliegen zahlreichen europäischen Vorschriften. Bei Elektrofahrrädern ist die Verwendung von Scheinwerfern zulässig, sofern diese am Fahrzeug selbst montiert sind. Am Helm oder an der Kleidung befestigte Lampen reichen nicht aus.

Insbesondere alte Fahrzeuge, die vor dem 1. zugelassen wurdenähm Januar 1970 oder Kraftfahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit 10 km/h nicht überschreitet.

Die Lichtverhältnisse sollten Tageslicht zulassen

Tagsüber reicht das Tagfahrlicht nur bei günstigen Licht- und Wetterverhältnissen aus. Ist dies nicht der Fall, schalten viele Kraftfahrzeuge dank eingebauter Lichtsensoren automatisch auf Abblend- oder Nebellicht um. Für das situationsgerechte Einschalten des Lichts bleibt jedoch der Fahrer verantwortlich. Es obliegt ihm daher zu prüfen, ob der Lichtsensor richtig reagiert hat.

Für Fahrräder ohne Motor besteht keine Pflicht, bei Tageslicht zu fahren

Die Pflicht zum Einschalten des Tagfahrlichts gilt auch für Elektrofahrräder, egal ob schnell („Mopeds“) oder langsam („Leichtmopeds“). Fahrräder ohne Motor oder mit sehr langsamem Motor hingegen müssen während der Fahrt „nur zwischen Dämmerung und Morgengrauen sowie bei schlechten Sichtverhältnissen“ beleuchtet sein.

Gut zum Fahren ohne Scheinwerfer

Bei Nichteinhaltung der Pflicht, tagsüber mit eingeschaltetem Licht zu fahren, wird dem Fahrer des Motorfahrzeugs eine Busse von rund 40 Franken auferlegt. Die gleiche Strafe wird verhängt, wenn der Fahrer das Tagfahrlicht nur in einem Tunnel oder nachts einschaltet. Mopedfahrern droht eine entsprechende Busse von 20 Franken.

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