Betrügereien florieren im Todessektor

Betrügereien florieren im Todessektor
Betrügereien florieren im Todessektor
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Die Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherangelegenheiten und Betrugsprävention (DGCCRF) warnt Verbraucher vor „betrügerischen Geschäftspraktiken“, die von Bestattungsversicherungs- und Bestattungsdienstleistern angewendet werden. Methoden, auf die die Verwaltung bereits seit 2015 hingewiesen hat und zu denen die Betreiber versprochen haben, bis zum 1. Juli 2025 zurückzukehren.

Kommen nach der Trauer um die Angehörigen des Verstorbenen… die Betrügereien? Am Vorabend von Allerheiligen, diesem Donnerstag, dem 31. Oktober, warnte die Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherangelegenheiten und Betrugsbekämpfung (DGCCRF) in einer Pressemitteilung vor „anhaltend betrügerische Geschäftspraktiken im Bestattungsversicherungs- und Bestattungsdienstleistungssektor“.

Diese Mängel betreffen Bestattungsversicherungsverträge, die in der Regel von jungen Rentnern oder Neuankömmlingen im Altersheim abgeschlossen werden, um ihren Angehörigen die Kosten für die Beerdigung zu ersparen. Denken Sie daran, dass laut Assureurs im Jahr 2023 205.000 Todesfälle durch eine solche Bestattungsversicherung gedeckt waren, was 32 % der 638.000 jährlichen Todesfälle entspricht.

Im Einzelnen weist die DGCCRF auf verschiedene Verstöße hin, insbesondere auf einen gewissen Mangel an Transparenz und Lesbarkeit für den Verbraucher. Beispielsweise wird in manchen Verträgen nicht erwähnt, wie viel Restbetrag von der Familie des Verstorbenen zu zahlen ist, wozu auch die Kosten für das Ausheben eines Grabes gehören können.

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Ebenso vertreten einige Betreiber eine Verwechslung zwischen obligatorischen Regulierungsdiensten (z. B. Bereitstellung eines Sarges, Einäscherung oder Bestattung) und optionalen Diensten (z. B. Bestattungstoiletten, Bereitstellung von Tresoren oder Arbeiten bei der Bestattung). Von der „Erhebliche Unterschiede zwischen dem Preis der ausgestellten Särge und dem Preis, der den Familien in Rechnung gestellt wird“ wurden ebenfalls beobachtet.

Darüber hinaus enthalten einige vorgeschlagene Verträge Klauseln, die die Rechte des Verbrauchers nicht respektieren, wie z. B. das Angebot des Lastschriftverfahrens als einziges Zahlungsmittel oder das Verbergen der Kontaktdaten des Vermittlers, der genau dafür verantwortlich ist, im Falle eines Konflikts zwischen den Parteien einzugreifen der Versicherer und die Familie des Verstorbenen.

Verpflichtungen des Betreibers

Insgesamt ein Drittel der 69 überprüften Betreiber (darunter Bankagenturen, Versicherer, Gegenseitigkeitsgesellschaften und Makler) „Es wurden Anomalien festgestellt, die zu 27 Verwarnungen und 5 Compliance-Anordnungen führten“weist auf die Fraud Repression hin, die ihre letzte Untersuchung im Bestattungsversicherungsbereich im Jahr 2022 durchgeführt hat.

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Zur Erinnerung: Die DGCCRF hatte bereits 2015 auf die mangelnde Information der Versicherten, aber auch auf irreführende Geschäftspraktiken in der Branche hingewiesen. Zu diesem Zeitpunkt lag die Anomalierate bereits bei 23 %. Angesichts aller festgestellten Mängel – und vor allem ihres Fortbestehens im Laufe der Zeit – hat diese Regierung eine neue nationale Untersuchung eingeleitet, die im Jahr 2024 begann und bis 2025 andauern wird.

Zumal die DGCCRF weder die erste noch die einzige ist, die auf diese schlechten Praktiken hinweist. Auf Ersuchen des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen veröffentlichte das Financial Sector Consultative Committee (CCRF) am 15. Oktober eine Stellungnahme, in der es betonte „die mangelnde allgemeine Lesbarkeit der den Abonnenten zur Verfügung gestellten vorvertraglichen Informationen, insbesondere aufgrund der Unangemessenheit der auf Bestattungsverträge angewandten Vorschriften“.

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Kontaktiert von MarianneDas CCRF stellt sicher, dass sich die Berufstätigen als Reaktion darauf verpflichtet haben, die Lesbarkeit ihrer Vertragsinformationen, aber auch die Garantien ihrer Versicherungsnehmer zu verbessern. Beispielsweise durch die Verkürzung der Wartefrist – also der Zeitspanne zwischen Abschluss des Bestattungsversicherungsvertrags und dessen Wirksamwerden – auf maximal ein Jahr. Die Erfüllung dieser Verpflichtungen muss spätestens am 1. Juli 2025 erfolgen. Wenn das CCRF nicht befugt ist, Sanktionen zu verhängen, ist es dafür verantwortlich, ein Jahr nach ihrer Gültigkeit eine Bewertung der ordnungsgemäßen Anwendung dieser Garantien durchzuführen Umsetzung in schlechter Leistung – also im Juli 2026.

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