Ahmed A. erscheint vor dem Strafgericht frei, weil er am 10. April 2024 in Aigues-Mortes einen Verkehrsunfall mit Fahrerflucht im betrunkenen Zustand, Wiederholungstäter, verursacht hat. Der Verteidiger bringt mehrere Punkte zum polizeilichen Vorgehen vor, doch der Staatsanwalt weist diese Argumente zurück und bezeichnet die Verteidigung als bösgläubig. Die inhaltliche Debatte beginnt.
Die Fakten:
An diesem Morgen griff die Gendarmerie ein, nachdem ein Anruf gemeldet wurde, bei dem ein Unfall gemeldet wurde, bei dem ein junger Rollerfahrer von einem flüchtenden Autofahrer angefahren wurde. Der Vater des Fahrers fand schnell den Unfallverursacher, der offensichtlich betrunken war. Ahmed A. hatte einen Blutalkoholspiegel von 0,9 g/L ausgeatmeter Luft, also fast 2 g/L Blut.
Kriminalgeschichte:
Mit einer Vorstrafe von 7 Erwähnungen, davon 5 wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss, hatte Ahmed A. die in seinem vorherigen Urteil geforderte Wegfahrsperre nicht installiert. Er ist für 4 Monate auf Bewährung.
Der junge Mopedfahrer gab an, er sei von hinten heftig angefahren worden und etwa hundert Meter weit ausgerutscht, während der Verteidiger behauptete, es sei sein Mandant gewesen, der von dem Roller angefahren worden sei.
Anforderungen der Staatsanwaltschaft:
Der Staatsanwalt erinnert an den Hintergrund von Ahmed A. und gibt an, dass er 1 Liter Rosé getrunken habe, bevor er sich ans Steuer setzte, ohne die Anwesenheit des Rollers zu bemerken. Anschließend floh er, um seiner Verantwortung zu entkommen. Die Anklage fordert 10 Monate Gefängnis und die Beschlagnahmung seines Fahrzeugs.
Urteil :
Das Gericht befand Ahmed A. für schuldig und verurteilte ihn zu zehn Monaten Gefängnis, der Beschlagnahmung seines Range Rover und dem Entzug seines Führerscheins. Der Präsident wird die Angelegenheit an den Freiheitsrichter weiterleiten, um eine Anpassung des Urteils unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands der verurteilten Person zu prüfen.
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