Zwei Polizeibeamte wurden wegen einer von der Staatsanwaltschaft als willkürlich angesehenen Festnahme eines Zeugen in Lüttich freigegeben

Zwei Polizeibeamte wurden wegen einer von der Staatsanwaltschaft als willkürlich angesehenen Festnahme eines Zeugen in Lüttich freigegeben
Zwei Polizeibeamte wurden wegen einer von der Staatsanwaltschaft als willkürlich angesehenen Festnahme eines Zeugen in Lüttich freigegeben
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Als ihm klar wurde, dass die Polizei den mutmaßlichen Flüchtigen nicht verfolgen würde, gefiel es dem Mann nicht. Er sagte der Polizei, dass er sie nicht für professionell halte.

Die Richter betonten, dass der Mann trotz wiederholter Aufforderung der Polizei nie eine detaillierte Beschreibung des mutmaßlichen Täters abgegeben habe.

Die Richter stellten außerdem fest, dass er beabsichtigte, den Tatort in seinem Fahrzeug zu verlassen, obwohl er möglicherweise unter Alkoholeinfluss stand.

Sie hatten das Gefühl, dass er „Er zeigte sich gegenüber der Polizei respektlos und sogar beleidigend und gab an, ihr Anweisungen zum Verfahren zur Durchführung einer Untersuchung und zum Abfangen eines mutmaßlichen Diebes gegeben zu haben, dessen Tat aufgrund fehlender Beschreibung nicht identifizierbar war.

Das Gericht stellte fest, dass er bereit war, den Tatort mit seinem Fahrzeug zu verlassen, obwohl er Alkohol getrunken hatte. Manchmal adoptierte er „Mitarbeiter“, Manchmal “nicht kooperativ„Die Richter wiesen darauf hin, dass der Mann seine Stimme erhoben hatte, um ständig zu erklären.“die gleichen irrelevanten Fakten.

Die Richter bestätigten vollständig die Art und Weise, wie die Polizei eingegriffen hat. “Das Gericht stellt keine böse Absicht der Kontrolleure fest. Im Gegenteil ist sie der Ansicht, dass sie angesichts der respektlosen Haltung und des möglicherweise gefährlichen Verhaltens sowie des dadurch verursachten nächtlichen Lärms Geduld gezeigt haben. Die einzige Lösung, um diesen Aktionen ein Ende zu setzen, bestand darin, ihn für die Zeit festzunehmen, die er brauchte, um sich zu beruhigen und wieder zu Sinnen zu kommen.

Diese Verhaltensweisen führten dazu, dass die Richter die Festnahme als gerechtfertigte Maßnahme zur Wiederherstellung der Ordnung betrachteten. Diese Entscheidung kam zu dem Schluss, dass die Beamten den Vorfall im Rahmen des geltenden Rechtsrahmens ordnungsgemäß behandelt und somit ihre berufliche Integrität wiederhergestellt hatten.

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