Ein Freund von Thomas, der im Alter von 17 Jahren Selbstmord beging, nachdem er Opfer von Belästigungen geworden war, muss sich vor den Lütticher Gerichten für seinen Tod verantworten

Ein Freund von Thomas, der im Alter von 17 Jahren Selbstmord beging, nachdem er Opfer von Belästigungen geworden war, muss sich vor den Lütticher Gerichten für seinen Tod verantworten
Ein Freund von Thomas, der im Alter von 17 Jahren Selbstmord beging, nachdem er Opfer von Belästigungen geworden war, muss sich vor den Lütticher Gerichten für seinen Tod verantworten
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Eine Messenger-Gruppe mit dem Titel „Die Hässlichen„war zu diesem Zweck geschaffen worden. Die anderen Jugendlichen haben ihm insbesondere geschrieben“Du solltest nicht existieren“,”dreckig stinken“,”Sie ekeln mich an, PD“,”Er hat dich aufgehängt, Schlampe..d“Als ich dich sah, wollte ich mich übergeben“,”Wenn ich dich sehe, platze ich dir ins Gesicht“,”Du wirst abholen“,”Du bist nichts auf Erden“,”wird sterben“, oder sogar”Fliegenklatsche“. Er fügte hinzu, dass sein Leben, sein Leiden, “All der Schaden, den du mir zugefügt hast, wird bald aufhören“. Auch der junge Mann wurde Opfer von Mobbing.

Aufgrund dieser Tatsachen hatte die Untersuchung, gelinde gesagt, einen schlechten Start. Die Staatsanwaltschaft legte sogar Wert darauf, sich öffentlich bei Thomas‘ Eltern für die Behandlung in dieser Angelegenheit zu entschuldigen. Obwohl in den Schreiben die Gründe für sein Vorgehen klar dargelegt wurden, war die Akte lediglich Gegenstand der Information.

Der Angeklagte hat wechselnde Aussagen

Das Telefon des jungen Mannes konnte nicht analysiert werden. Die Identifizierung der Autoren war daher nicht einfach. Aufgrund fehlender Beweise beantragte die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens. Die Eltern reichten schließlich zivilrechtliche Klagen bei einem Ermittlungsrichter ein, damit der Tod ihres Sohnes endlich geklärt werden konnte. Erst sieben Jahre später, nach einem langen und schwierigen Kampf, befassten sich die Gerichte endlich mit diesem Fall.

Der Verdächtige, der ebenfalls eine Sonderpädagogik besucht, bestritt, eine drohende oder beleidigende Nachricht gesendet zu haben. “Mit Thomas hatte ich nie Probleme„, erklärte der Angeklagte bei seinem ersten Auftritt vor Gericht.“Ich habe nicht mit ihm gesprochen. Ich kann mich nicht erinnern, ob ich böse Nachrichten gesendet habe. Er war ein lieber Junge, Thomas. Auch ich wurde behandelt. Thomas war ein toller Kerl. Ich habe nichts über die Gruppe geschrieben. Ich bin ihm einfach gefolgt.

Me Zevenne, der die Interessen der Eltern vertritt, unterstrich die Art und Weise, wie „skandalösEr erklärte, wie sehr seine Mandanten unter dem Verlust ihres Kindes litten. Er sei davon überzeugt, dass der junge Mann an den Taten beteiligt gewesen sei. Er plädierte für eine Entschädigung der Eltern in Höhe von 20.000 Euro.

Me Thone, der den jungen Mann verteidigt, plädierte für dessen Freispruch, da sein Mandant nicht für die Belästigungen verantwortlich gemacht werden könne, die zu der schrecklichen Tat des Teenagers geführt hätten. Der Anwalt plädierte außerdem für eine Aussetzung der Strafe bzw. einen Aufschub.

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