Am 28. August wurde gegen Nabou Léye ein Haftbefehl wegen krimineller Vereinigung und Mittäterschaft bei einem barbarischen Attentat gestellt. Gestern Donnerstag wurde ihr jedoch eine vorläufige Freilassung gewährt.
Ihr Anwalt hat gerade bekannt gegeben, dass sie das Gefängnis verlassen hat. Die Freilassung der Tänzerin, die in den Doppelmord am Pikine Technopole verwickelt war, folgt dem Antrag auf vorläufige Freilassung, den ihre Anwälte, darunter Me Souleymane Ndéné Ndiaye und Me Guédel Ndiaye et Associés, eingereicht hatten.
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Wie seneweb berichtete, erließ der Untersuchungsrichter gestern seine Entscheidung und erlaubte Nabou Léye, das Gefängnis zu verlassen. „Trotz aller Gerüchte, die über diese Akte kursierten, war sie für Nabou Léye leer. Niemand hat sie angeklagt und es gibt in dem Fall keine Beweise gegen sie. Der Richter hat seine Verantwortung übernommen und die Konsequenzen aus dieser Situation gezogen“, berichtet dieselbe Quelle.
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