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– Ein Selbstständiger hat es wissentlich versäumt, Urssaf mehr als 290.000 Euro zu deklarieren.
Ein Selbstständiger hat vergessen, sich zu melden mehr als 290.000 Euro und doch wurde er gerade von den Gerichten freigelassen. Diese erstaunliche Angelegenheit ereignete sich in Calvados und wird von Ouest-France am Mittwoch, dem 13. November, berichtet. Ein 32-jähriger Kleinstunternehmer, der ursprünglich aus Méry-Bissière stammt, wurde am Dienstag in seiner Abwesenheit vor dem Strafgericht Lisieux vor Gericht gestellt. Ihm wird vorgeworfen, den Umsatz seines Unternehmens bewusst nicht deklariert zu haben zwischen 2016 und 2019.
Laut unseren Kollegen hat Urssaf am 25. Januar 2021 die Staatsanwaltschaft von Lisieux darüber informiert, dass dieser Lebensmitteleinzelhändler für diese vier Jahre nicht den Betrag von 290.468,26 Euro angegeben hat, was der geschätzten Höhe seines Jahresumsatzes entspricht. Urssaf schließt sein Konto am 22. Februar 2017, bevor er den Selbstständigen am 20. März abmeldet. Als er aufgefordert wurde, sich vor Urssaf zu erklären, rührte sich der Dreißigjährige nicht und erlaubte sich sogar, aufzulegen, sagt sein Gesprächspartner Westfrankreich.
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Bereits 9 Verurteilungen in seinem Strafregister
Am 3. November 2020 wurde dem Kleinstunternehmer per Einschreiben mitgeteilt, dass gegen ihn ein Verfahren wegen verdeckter Tätigkeit eingeleitet worden sei. Das Gericht in Lisieux geht davon aus„Er hat es bewusst unterlassen, seine Tätigkeit, seinen Umsatz anzugeben persönliche Bereicherung.» Am 13. Juli 2022 wurde der Fall im Strafverfahren entschieden und der Angeklagte erhielt eine Geldstrafe von 1.000 Euro und wurde zur Teilnahme an einem Staatsbürgerschaftskurs verurteilt.
Allerdings hat der Mann, der bereits neun Verurteilungen in seinem Strafregister hat (Diebstahl bei Versammlungen, unbeabsichtigte Verletzungen, Fahren ohne Versicherung, ohne Führerschein, Diebstahl bei Versammlungen, Konsum von Betäubungsmitteln), seine letzte Strafe nicht eingehalten, daher die Vorladung am Dienstag Strafverhandlung. Für den Staatsanwalt „Zwischen 2016 und 2019 kam es zu erheblichen Zuflüssen auf seinen Konten. Er wurde dann per Post über seine Exmatrikulation informiert.“ Das moralische Element wird charakterisiert“. Doch wider Erwarten stellte das Gericht fest die unvollständige Untersuchung weil er nicht über ein Dokument verfügte, um die der Staatsanwaltschaft vorgelegten Informationen zu überprüfen, und deshalb einen Freispruch erließ.