Par
Nicolas Salin
Veröffentlicht am
20. November 2024 um 17:36 Uhr
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Seit Inkrafttreten des Berggesetzes am 1. November 2021 müssen Autofahrer, die in bestimmten Berggebieten Frankreichs unterwegs sind, ihre Fahrzeuge damit ausrüsten spezielle Ausrüstung für die Winterperiodeerweiternd vom 1. November bis 31. März.
Was ist mit Dijon und dem Département Côte-d’Or?
In Côte-d’Or hat die Präfektur mit Dekret vom 4. Oktober 2021 beschlossen, dies zu tun Machen Sie diese Winterausrüstung nicht zur Pflicht. Diese Entscheidung basiert auf einer Analyse der klimatischen Bedingungen, der Topographie und der Straßenverbindungen im Departement.
Also, keine Gemeinde in Côte-d’Or unterliegt im Winterhalbjahr nicht der im Berggesetz vorgesehenen Pflicht zur Bereitstellung einer besonderen Ausrüstung.
Was ist mit benachbarten Abteilungen?
Die Côte-d’Or ist von den folgenden Departements umgeben: Yonne, Nièvre, Saône-et-Loire, Jura, Haute-Saône, Aube und Haute-Marne.
Darunter, Der Jura ist von der Winterausrüstungspflicht betroffen.
Andere Abteilungen grenzend unterliegen nicht dieser allgemeinen Verpflichtung. Es wird jedoch empfohlen, die örtlichen Präfekturverordnungen zu prüfen, da bestimmte Gemeinden je nach Wetterbedingungen möglicherweise eine Winterausrüstung vorschreiben.
Empfehlungen für Autofahrer
Obwohl die Pflicht in Côte-d’Or nicht gilt, wird den Autofahrern dringend empfohlen Rüsten Sie sich entsprechend ausinsbesondere bei Reisen in benachbarte Departements, wo Die Vorschriften können abweichen.
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