Der IStGH ist auf den guten Willen der Staaten angewiesen

Der IStGH ist auf den guten Willen der Staaten angewiesen
Der IStGH ist auf den guten Willen der Staaten angewiesen
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„Monatelang schien die Entscheidung sowohl unvermeidlich als auch unwahrscheinlich“ schreibt die Wochenzeitung britisch Der Ökonom. Am Donnerstag, dem 21. November, wurde es schließlich vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) entschieden, der einen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu erließ, dessen früherer Verteidigungsminister Yoav Gallant ebenfalls Anfang November entlassen wurde gegen einen der Anführer der Hamas, Mohammed Deif, der im Juli vom hebräischen Staat für tot erklärt wurde.

Der Gerichtshof, der sich im Gegensatz zum Internationalen Gerichtshof (IGH) mit der strafrechtlichen Verantwortung einzelner und nicht mit der von Staaten befasst, reagierte auf den am 20. Mai von Staatsanwalt Karim Khan gestellten Antrag auf Festnahme von Netanyahu, Gallant und drei Hamas-Führern. Den beiden Israelis wird ihre Beteiligung daran vorgeworfen „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ für Fakten “mindestens” vom 8. Oktober 2023 bis “mindestens” am 20. Mai 2024. Und da dieser Verhaftungsantrag nun offiziell ist, beschäftigt die internationale Gemeinschaft eine Frage. Sollten wir Benjamin Netanyahu verhaften?

„Trotz der ausgestellten Haftbefehle wird voraussichtlich keiner der Verdächtigen in naher Zukunft vor einem Richter in Den Haag erscheinen. Das Gericht

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