Die Bevölkerung des Kantons Genf hätte das Projekt nach Auszählung von 95,1 % der Stimmen mit 65,1 % abgelehnt. Auch in Neuenburg überwiegt laut Teilergebnissen das Nein mit 61,3 % der Stimmen. Auch die Kantone Waadt (59,2 %), Freiburg (56,4 %) und Wallis (50,1 %) lehnen das Projekt ab.
Das Tessin befürwortet die Reform knapp mit 51,5 % Ja. Zum jetzigen Zeitpunkt der Auszählung haben alle Deutschschweizer Kantone für das Projekt gestimmt.
Heute existieren drei unterschiedliche Finanzierungsformen für die ambulante und stationäre Behandlung sowie die Langzeitpflege nebeneinander. Die Kantone bezahlen 55 % der stationären Kosten und rund 46 % der Langzeitpflege über Steuern. Sie tragen jedoch nicht zu den Kosten im ambulanten Bereich bei, die vollständig in der Verantwortung der Krankenkassen und damit der Prämienzahler liegen.
Künftig müssen die Kantone für alle Leistungsarten mindestens 26,9 % bezahlen; Sie werden mehr beitragen können. Die restlichen 73,1 % werden von den Krankenkassen und damit über die Krankenkassenprämien finanziert, unabhängig vom Anbieter und vom Ort der Leistungserbringung.
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