Bußgelder für zwei Verbände, darunter den Verein

Bußgelder für zwei Verbände, darunter den Verein
Bußgelder für zwei Verbände, darunter den Verein
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Zehn Jahre nach dem Tod eines Kindes während eines Eishockeyspiels in Dünkirchen wurden der Verein und der Verein, der die Eisbahn verwaltete, an diesem Mittwoch mit einer Geldstrafe belegt.

Das Strafgericht von Dünkirchen hat am Mittwoch den örtlichen Eishockeyverein und den Verein, der die Eisbahn verwaltet, zu Geldstrafen verurteilt, zehn Jahre nachdem ein Kind während eines Spiels gestorben war, das von einem Puck am Kopf getroffen wurde.

Das Gericht befand die beiden Vereine für schuldig und klagte wegen fahrlässiger Tötung sowie grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Sicherheitspflichten.

Andererseits sprach er den Französischen Eishockeyverband (FFHG) frei, da es nicht genügend Anhaltspunkte für ein Verschulden des Verbandes gebe.

Gemäß den Forderungen der Staatsanwaltschaft verurteilte das Gericht den Verein Dunkerque Détente, der die Eisbahn verwaltet, zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro, davon 20.000 Euro Bewährung, und den Verein, der den Club Dunkerque verwaltet, zu 50.000 Euro, davon 30.000 Euro Bewährung.

Am 1. November 2014 wurde der achtjährige Hugo, selbst Eishockeyspieler in der U9-Mannschaft „Corsaires“ von Dunkirk, von einem Puck, der aus dem Spielfeld genommen wurde, hinter dem Ohr getroffen, als er auf einer Bank in der Nähe des Stadions saß steht kurz vor dem Ende eines Division-1-Spiels zwischen Dunkirk und Reims.

Mangel an Schutznetzen

Während der Anhörung im letzten Monat betonte der Präsident die Unfälle, die bereits vor dieser Tragödie in derselben Anlage durch das Abfeuern von Pucks verursacht wurden, insbesondere aufgrund des Fehlens von Netzen.

Die Staatsanwältin ihrerseits entschuldigte sich bei Hugos Familie für die Länge des Verfahrens und sagte, diese Verzögerung sei „nicht normal“.

Die Familie sei „erleichtert, dass diese Entscheidung ein zehnjähriges Verfahren beendet und die Verantwortlichkeiten jedes Einzelnen geklärt sind“, reagierte ihr Anwalt David Dhote am Mittwoch. „Die zehn Jahre des Verfahrens waren sehr lang, wir fragten uns, ob es zu einer Strafverfolgung kommen würde“, betonte er.

Für den Anwalt des Eishockeyclubs Dunkirk, Pierre Cortier, hinterlässt diese Entscheidung „einen Vorgeschmack auf eine unerledigte Angelegenheit“, da kein Verfahren gegen das Rathaus eingeleitet wurde, den Eigentümer der Eisbahn, die sich seiner Meinung nach des Verfalls bewusst war . und die Veröffentlichung der FFHG.

„Die beiden Verbände konnten wenig tun, um die Sicherheit effektiv zu organisieren, insbesondere im Hinblick auf diese wackeligen Geländer, die den Puck passieren ließen“, sagte er.

Diese Eisbahn wurde 2019 zerstört und durch eine modernere ersetzt. Mit einem Gewicht von 170 g kann ein Hockey-Puck eine Geschwindigkeit von 175 km/h erreichen.

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