Im Rahmen seiner 8e Sitzung, die Nationalversammlung (XVe Der Gesetzgeber hat am Freitag, dem 29. November, das Gesetz zur Brandverhütung, -bekämpfung, -entlastung und -rettung verabschiedet.
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Die Abgeordneten stimmten dem Gesetz zur Brandverhütung, -bekämpfung, -entlastung und -rettung mit 448 von 450 Stimmen zu. |
Foto: VNA/CVN |
Das Gesetz über Brandverhütung, Brandbekämpfung, Rettung und Rettung wurde mit 448 von 450 Stimmen angenommen, was 93,53 % der Gesamtzahl der Abgeordneten entspricht.
Das Gesetz umfasst 8 Kapitel und 53 Artikel, die Brandschutz- und Brandbekämpfungsmaßnahmen sowie Hilfs- und Rettungseinsätze regeln. die notwendigen Kräfte und Mittel; sowie die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten aller, ob Behörden, Organisationen, Haushalte oder Einzelpersonen.
Das Gesetz legt klar die Verantwortlichkeiten von Behörden, Organisationen, Haushalten und Einzelpersonen bei der Brandverhütung und -bekämpfung sowie bei Hilfs- und Rettungsmaßnahmen fest. Konkret sind Bürger ab 18 Jahren und bei gutem Gesundheitszustand verpflichtet, bei Bedarf an lokalen, spezialisierten oder zivilen Brandverhütungs- und Brandbekämpfungs- sowie Rettungs- und Rettungsteams teilzunehmen.
VNA/CVN