„Man muss dringend warten“, so Urssaf

„Man muss dringend warten“, so Urssaf
„Man muss dringend warten“, so Urssaf
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Im Rahmen des Kongresses #CONNECTfleet organisiert von Automobil & Wirtschaft 27. und 28. November 2024 in Deauville, zwei Vertreter von Urssaf Île-de- waren anwesend, um Fragen der eingeladenen Fuhrparkmanager zu beantworten. Die Gelegenheit, am Ende des Jahres einen entscheidenden Punkt zu besprechen: das Laden von Elektrofahrzeugen und die Sachleistungspolitik Diesen Fahrzeugen sind seit nunmehr vier Jahren gezielt Fördermittel zugeteilt.

Ein Erlass ist immer möglich…

Seit Anfang der Woche a Vielzahl alarmierender Artikel wurden zu diesem Thema veröffentlicht. In diesen Artikeln wird hervorgehoben, dass das letzte im Jahr 2022 zu diesem Thema veröffentlichte Dekret am 31. Dezember 2024 enden wird, und es wird dies angekündigt Ende der Ausnahmeregelung für das Laden von Elektrofahrzeugen mit Sachleistungen. Bisher liegen jedoch keine Informationen vor, die diese Hypothese vollständig bestätigen oder widerlegen könnten. Laut Vertretern von Urssaf Île-de-France „es ist dringend zu warten“.

Politische Zeit ist nicht dasselbe wie Medienzeit oder operative Zeit eines Unternehmens„, betonten sie vor den anwesenden Fuhrparkmanagern unserer Veranstaltung und erinnerten daran: „das Dekret, das hatte verlängerte die Befreiungsmaßnahme vor zwei Jahren erschien erst am 8. Dezember 2022“.

Die Haushaltstexte (Social Security Finance Bill, PLFSS, und Finance Bill for 2025, PLF) befinden sich noch im parlamentarischen Shuttle, Es ist durchaus wahrscheinlich, dass die Regierung die derzeit geltende Regelung über den 31. Dezember 2024 hinaus verlängern wird. Dies würde auf ordnungspolitischem Wege geschehen, also durch einen im Amtsblatt veröffentlichten Erlass. Auch für Urssaf ist das Methoden zur Steuerung und Berechnung eines Sachvorteils beim Aufladen Elektrofahrzeuge scheinen sehr schwierig umzusetzen.

…um Teil einer Energiewendelogik zu sein

Denken Sie daran, dass Mitarbeiter des Unternehmens seit dem 1. Januar 2020 auch für nichtberufliche Zwecke kostenlos und kostenlos an ihrem Arbeitsplatz aufladen können. Die von vielen Organisationen im Automobilflotten-Ökosystem geforderte Ausweitung dieses Systems scheint in Sicht passen in eine bestimmte Logikwährend die öffentliche Hand einen beispiellosen Druck auf Unternehmen ausübt, die Energiewende ihrer Fahrzeugflotten zu beschleunigen.

Vor allem seitdemein Projekt zur Reform der Sachleistungen für Thermofahrzeuge wird derzeit geprüft. Der derzeitige Pauschalsatz von 30 %, der für Arbeitnehmer gilt, die von der Anmietung eines Firmenfahrzeugs profitieren, könnte erhöht werden. Sie könnte auf 50 % oder 60 % steigen, obwohl die Vermieter immer noch versuchen, Bercy davon zu überzeugen, dass diese Tarife nicht die persönliche Nutzung von Fahrzeugen widerspiegeln.

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