Wie jedes Jahr erhalten Empfänger von Sozialminima, die vom Familienbeihilfefonds (CAF), der Mutualité sociale agricole (MSA) und France Travail abhängig sind, diesen willkommenen Zuschuss für die Feiertage zum Jahresende.
Obwohl wir die genauen Beträge noch nicht kennen, schwanken sie von Jahr zu Jahr kaum. Somit würden sie im Jahr 2023 für Empfänger von Active Solidarity Income (RSA) zwischen 152 und 535 Euro schwanken. Normalerweise erfolgt die Zahlung am 15. Dezember. Da dieses Datum jedoch auf einen Sonntag fällt, sollte die Zahlung stattdessen am 13. oder 16. Dezember erfolgen.
Schlechte Nachrichten für Patienten: Die Preise für Konsultationen bei Privatärzten werden steigen, und zwar ab dem 1. Dezember von 26,50 Euro auf 30 Euro beim Hausarzt für Erwachsene und von 31,50 Euro auf 35 Euro für Kinder unter 6 Jahren. Auch Fachärzte werden ihrerseits ihre Preise erhöhen. Eine Vereinbarung, die 5 Jahre gültig ist.
Um die Abhängigkeit von Codein und Tramadol (starke Schmerzmittel, die zur Suchtgefahr führen können) zu kontrollieren, hat die nationale Arzneimittelsicherheitsbehörde verfügt, dass diese beiden Medikamente nur noch auf sichere Verschreibung abgegeben werden dürfen, die schwieriger zu fälschen ist als ein herkömmliches Rezept. Sie können zudem nur für maximal 12 Wochen verordnet werden.
Noch immer eine schlechte Nachricht für die Verbraucher: Der Rückgang der Gaspreise im November wird nicht von Dauer sein. Nach einem sehr starken Anstieg im Juli sind die Preise in den letzten Monaten weiter gesunken und dann wieder gestiegen. Für den letzten Monat des Jahres wird mit einem erneuten deutlichen Preisanstieg gerechnet.
Der Fehler, so die Energy Regulatory Commission (CRE), von „ monatliche und vierteljährliche Preisschwankungen auf den französischen Gasgroßhandelsmärkten “. Im Dezember dürfte der durchschnittliche Preisanstieg 2,5 % betragen und von 40,33 € pro Megawattstunde (MWh) gegenüber 37,79 € im November steigen.
Wie im veröffentlicht Amtsblatt (JO) vom 9. November werden die Gehaltstabellen im Hotel- und Gaststättengewerbe zum 1. Dezember neu bewertet. Somit entspricht das Grundgehalt dem herkömmlichen Mindestlohn von 12 Euro und nicht dem Mindeststundenlohn von 11,88 Euro.