Jeden Monat sind viele Veränderungen zu erwarten. Und trotz der Feiertage zum Jahresende ist der Dezember keine Ausnahme. Die Tribüne fasst zusammen, was es Neues zum Jahresende gibt, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Auszahlung des Weihnachtsgeldes
Jedes Jahr wird am 17. Dezember, kurz vor den Feiertagen, ein außergewöhnlicher Jahresendbonus an Begünstigte bestimmter sozialer Mindestbeträge ausgezahlt. Für das Jahr 2024 beträgt der Festbetrag des Weihnachtsgeldes 152,45 Euro. Es wird an mehr als 2,2 Millionen Haushalte vergeben und richtet sich an Begünstigte des aktiven Solidaritätseinkommens (RSA), des spezifischen Solidaritätszuschusses (ASS) oder des festen Bonus für die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit und des Altersäquivalentszuschusses (AER).
Arztbesuche nehmen zu
Patienten müssen nun 30 Euro bezahlen, im Vergleich zu heute 26,50 Euro. Für Kinder unter 6 Jahren beträgt die Beratungsgebühr 35 Euro statt 31,50 Euro. Die Deckungssätze der Krankenversicherung (die 70 % der Beratungskosten abdeckt) und der Zusatzkrankenversicherung (30 %) bleiben trotz der Preiserhöhung unverändert. Der Eigenanteil des Patienten, also der Restbetrag, der weder von der Krankenkasse noch von der Zusatzkrankenversicherung erstattet wird, beträgt weiterhin pauschal 2 Euro.
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Betroffen sind auch die Beträge für Fachberatungen. So kostet beispielsweise eine Beratung beim Frauenarzt von 33,5 Euro auf 37 Euro. Beim Psychiater, Neuropsychiater oder auch Neurologen müssen Sie nun 55 Euro bezahlen.
Die Gaspreise steigen weiter
Zum Jahresende wird mit einem weiteren Anstieg beim Gas gerechnet. Die Energy Regulatory Commission (CRE) erwartet für Dezember einen Anstieg des Benchmark-Gasverkaufspreises (PRVG) um durchschnittlich 2,5 %. Dies ist die sechste Preiserhöhung der Benchmark innerhalb eines Jahres. Schuld daran ist insbesondere ein unsicherer geopolitischer Kontext mit dem Krieg in der Ukraine. Im Einzelnen liegt der Richtpreis für Kochen und Warmwasser bei 0,1413 Euro pro Kilowattstunde und für Heizung bei 0,1124 Euro/kWh.
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Korrigieren Sie Ihre Steuererklärung
Wenn Ihre Steuererklärung einen Fehler enthält, haben Sie nur noch wenige Tage Zeit, um ihn zu korrigieren. Der Service ist bis einschließlich 4. Dezember auf impots.gouv.fr verfügbar. Nach diesem Datum müssen Sie einen Anspruch geltend machen.
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Die Parcoursup-Site wird geöffnet
Am 18. Dezember wird der Parcousup-Standort eröffnet. Oberstufenschüler und Studierende können anhand von Ausbildungsblättern Termine für Tage der offenen Tür, Berufsmöglichkeiten und weiterführende Studien finden. In einem neuen Abschnitt wird das Profil der Kandidaten detailliert beschrieben, die in den vergangenen Jahren zur Ausbildung zugelassen wurden. Darüber hinaus stehen Daten zum Erfolg und zur beruflichen Integration der verschiedenen Branchen zur Verfügung. Studierende können sich ab Mittwoch, 15. Januar, auf der Plattform registrieren und haben bis Donnerstag, 13. März, Zeit, ihre Wünsche zu äußern.
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Die Löhne im Hotel- und Gaststättengewerbe stiegen
Mitarbeiter in Hotellerie und Gastronomie können sich freuen. Sie profitieren von einer Gehaltserhöhung zum 1. Dezember. Damit tritt eine neue Gehaltstabelle in Kraft. Der Mindestlohn beträgt 12 Euro brutto pro Stunde und liegt damit über dem Mindestlohn von 11,88 Euro.
Das Verschwinden des Pinel-Systems
Schließlich wird das Pinel-System am 31. Dezember verschwinden. Das 2014 in Kraft getretene Gesetz ermöglicht es Privatpersonen, die in neue oder renovierte Wohnungen investieren, im Gegenzug für die Vermietung der Immobilie von einer Einkommensteuerermäßigung zu profitieren.
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Doch die Regierung hält dieses System mittlerweile für kostspielig und ineffektiv. Valérie Létard, die Ministerin für Wohnungsbau und Renovierung, hat ebenfalls darauf hingewiesen, dass es keine neuen Geräte als Ersatz geben wird. Dennoch deutete sie an, dass sie die Vorschläge der Parlamentarier zur Kenntnis nehmen werde. Übergangswege zu finden ».