Weihnachtsgeld, Erhöhung des Benzinpreises, ärztliche Beratung zu 30 Euro … Was sich am 1. Dezember ändert

Weihnachtsgeld, Erhöhung des Benzinpreises, ärztliche Beratung zu 30 Euro … Was sich am 1. Dezember ändert
Weihnachtsgeld, Erhöhung des Benzinpreises, ärztliche Beratung zu 30 Euro … Was sich am 1. Dezember ändert
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Von Le Nouvel Obs

Veröffentlicht am 1. Dezember 2024 um 7:00 Uhr

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Der Preis für die Konsultation beim Hausarzt erhöht sich ab dem 22. Dezember auf 30 Euro. ADIL BENAYACHE/SIPA

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Rekapitulieren „Le Nouvel Obs“ zieht eine Bilanz der Veränderungen, die ab diesem Sonntag, dem 1. Dezember, stattfinden.

Konsultation beim Hausarzt für 30 Euro, Erhöhung des Benzinpreises, Weihnachtsgeld für Empfänger von Mindestsozialleistungen, Eröffnung des Parcoursup … „Le Nouvel Obs“ zieht Bilanz über die Veränderungen am 1Ist Dezember.

Die Beratung beim Arzt erhöht sich auf 30 Euro

Eine Erhöhung um 3,50 Euro. Der Preis für die Konsultation beim Hausarzt erhöht sich ab dem 22. Dezember auf 30 Euro, gegenüber derzeit 26,50 Euro. Dies folgt einem im Juni unterzeichneten Vertragsentwurf zwischen der Krankenversicherung und den Gewerkschaften der Privatärzte. Diese Erhöhung gilt auch für pädiatrische Konsultationen, die sich für Kinder unter 2 Jahren auf 39 Euro und für Kinder zwischen 2 und 6 Jahren auf 35 Euro erhöhen.

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Auch Vertragsärzte sind von dieser Erhöhung betroffen: Eine Konsultation beim Frauenarzt wird nun mit 37 Euro (statt derzeit 31,50 Euro) abgerechnet, die beim Psychiater erhöht sich auf 55 Euro (derzeit 51,70 Euro). Die Details finden Sie hier.

Steigende Gaspreise

Nach einem leichten Rückgang im November beginnt der Gaspreis wieder zu steigen. Der von der Energy Regulatory Commission (CRE) jeden Monat veröffentlichte Richtpreis für den Verkauf von Erdgas kündigt für Dezember einen Anstieg von 2,2 bis 2,8 % an.

Konkret erhöht er sich auf 0,14135 Euro pro kWh für Koch- und Warmwassernutzung (gegenüber 0,13839 Euro/kWa im November) und auf 0,11237 Euro/kWa für Heiznutzung (gegenüber 0,10932 Euro/kWa im November).

Weihnachtsgeld für Bezieher von Mindestsozialleistungen

Das Weihnachtsgeld wird am 17. Dezember 2024 automatisch an Haushalte ausgezahlt, die Mindestsozialleistungen aus dem Familienbeihilfefonds (Caf) oder der Mutuelle sociale agricole (MSA) beziehen. Der Betrag variiert je nach Zusammensetzung des Haushalts, der Mindestbetrag beträgt jedoch 152,45 Euro (ohne Mayotte, dessen Tarif spezifisch ist).

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Die kritische Finanzlage des Landes wurde hingegen durch den Weihnachtszuschlag von 35 % für Alleinerziehende übertroffen. Im Jahr 2023 gewährt, wird es in diesem Jahr nicht ausgezahlt, so das Gefolge des Solidaritätsministers Paul Christophe an die „Parisien“. Um mehr zu erfahren, klicken Sie hier.

Eröffnung des Parcoursup

Die Parcoursup-Website wird am 18. Dezember eröffnet. Es wird möglich sein, Schulungsunterlagen zu finden, in denen die Termine der Tage der offenen Tür, Berufsmöglichkeiten und weiterführende Studien aufgeführt sind.

Neu in diesem Jahr: In einem Bereich werden Daten zum Profil der aus früheren Jahren zugelassenen Kandidaten sowie zum Erfolg und zur beruflichen Integration der einzelnen Ausbildungsgänge bereitgestellt. Um den Parcoursup-Kalender zu finden, klicken Sie hier.

Gehaltserhöhung in der Hotellerie und Gastronomie

Ab dem 1. Dezember erhöht sich der Mindestbruttostundenlohn im Hotel- und Gaststättengewerbe auf 12 Euro gegenüber derzeit 11,72 Euro. Eine minimale Erhöhung, die lediglich eine Rückkehr des Branchenmindestlohns auf knapp über dem Stundenmindestlohn (11,88 Euro) ermöglicht.

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