Die drei angeklagten Bewohner bestreiten jegliche Beteiligung

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Emma Grivotte

Veröffentlicht am

3. Dez 2024 um 14:23 Uhr

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Drei wurden angeklagt für die Köpfe von organisierter Bandenmord und versuchter Mord durch eine organisierte Bande im Rahmen der Ermittlungen zum Tod eines 33-jährigen Mannes am Samstag, 23. November 2024 in Pont-Audemer (Eure).

In dieser Nacht, zwischen Mitternacht und ein Uhr morgens, saß der Bewohner von Norman Venice als Beifahrer in einem Auto und war auf dem Weg zu einer Versammlung, die im Zusammenhang mit Drogenhandel stand.

Zwei weitere Fahrzeuge sind vor Ort vorhanden. Unter Umständen, die noch unklar sind, ihre Insassen mehrere Schüsse abfeuern, aus mehreren Waffen, auf den Dreißigjährigen und den Fahrer. Letzterer blieb unverletzt, brachte das betroffene Opfer jedoch zur Feuerwache, wo sein Tod festgestellt wurde.

Sie bestreiten „jegliche Beteiligung an den Tatsachen“

A priori ist es ein „Abrechnungen“ vor dem Hintergrund des Drogenhandels, so der Staatsanwalt von Évreux, Rémi Coutin. Die Staatsanwaltschaft hatte eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet und die Gendarmen arbeiteten daran, die Täter zu identifizieren und zu finden.

„Die Gendarmeriedienste durchgeführt die Festnahme von drei Männern in der Nacht von Mittwoch, 27. November, auf Donnerstag, 28. November“, gibt der Staatsanwalt an.

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Jeweils gealtert 33, 23 und 20 Jahre altden Gerichten wegen Drogenfällen bekannt, Ihr Wohnsitz ist Pont-Audemer. „Während ihrer Haft haben sie bestritt jede Teilnahme zu den Tatsachen“, fügt der Staatsanwalt hinzu.

Der Anwalt eines von ihnen, Maître François Delacroix, bestätigt ihr Dementi. „Sie bestreiten sogar ihre Präsenz vor Ort“ er präzisiert.

Vorläufige Haft

Am Samstag, dem 30. November, dem Untersuchungsrichter vorgelegt: „Das waren sie meine Prüfung Fälle von Mord durch eine organisierte Bande und versuchten Mord durch eine organisierte Bande“, präzisiert Rémi Coutin.

Anschließend wurden sie gemäß den Anordnungen der Staatsanwaltschaft und dem Antrag des Ermittlungsrichters vom Richter für Freiheiten und Untersuchungshaft in Untersuchungshaft genommen.

Rémi Coutin, Staatsanwalt

Der Kunde von Meister Delacroix gegen die Entscheidung des Haftbefehls Berufung eingelegt hat, also gegen seine Unterbringung in Untersuchungshaft.

Was den Mann betrifft, der das Opfer gefahren hat, war er es seinerseits wegen Drogenhandels angeklagt und unter gerichtliche Aufsicht gestellt werden, präzisiert der Anwalt.

Zum jetzigen Zeitpunkt hat er keine weitere Stellungnahme dazu abzugeben. Die Ermittlungen dauern unter der Leitung des Ermittlungsrichters an. Bis zum Gerichtsverfahren gelten alle Verdächtigen als unschuldig.

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