Wird die Justiz 80 Jahre später einen Nazi-Folterer einholen? Ein deutsches Gericht hat das Verfahren gegen einen 100-jährigen ehemaligen SS-Wachmann aus dem NS-Lager Sachsenhausen wieder aufgenommen, dessen Erscheinen aufgrund seines Gesundheitszustands abgelehnt worden war. Das Hanauer Gericht müsse erneut über die Eröffnung eines Prozesses entscheiden, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Dienstag mit.
Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen ehemaligen SS-Wachmann aus dem Nazi-Lager Sachsenhausen nördlich von Berlin, dem seit Sommer 2023 die Beteiligung an der Ermordung von mehr als 3.300 Häftlingen zwischen 1943 und 1945 während des Zweiten Weltkriegs vorgeworfen wird.
Laut deutschen Medien heißt der Mann Gregor Formanek. Die Staatsanwaltschaft, die einen Prozess forderte, wirft dem zum Tatzeitpunkt jungen Erwachsenen vor, „als Mitglied der SS-Wachkommandos die grausame und hinterlistige Tötung Tausender Häftlinge unterstützt zu haben“.
Formanek lebte jahrzehntelang unentdeckt in einer bescheidenen Wohnung in der Nähe von Frankfurt, bis er 2023 von Journalisten aufgespürt wurde. Von der britischen Presse enthüllte belastende Dokumente aus deutschen Bundesarchiven und Stasi-Archiven enthüllen Formaneks vernichtende Vergangenheit.
Formanek wurde in Rumänien als Sohn eines deutschsprachigen Schneiders geboren, trat am 4. Juli 1943 in die SS ein und war Teil des Wachbataillons im brandenburgischen Sachsenhausen. In einem Stasi-Dokument heißt es erschreckend, dass Formanek „weiterhin Häftlinge tötete“. In seinem Lebenslauf nach dem Zweiten Weltkrieg erwähnte Formanek seine Rolle als KZ-Wärter nicht, sondern wies lediglich darauf hin, dass er „zum Militärdienst in Deutschland einberufen worden sei, wo ich 20 Monate verbracht habe“, heißt es in der Daily Mail.
Letzten Juni als untauglich eingestuft
Einem ersten psychiatrischen Gutachten aus dem Jahr 2022, das den Verdächtigen als „zumindest teilweise verhandlungsfähig“ einstufte, wurde ein zweites Gutachten aus dem Jahr 2024 widersprochen, das ihn als untauglich einstufte. Im vergangenen Mai lehnte das Hanauer Gericht daher die Eröffnung eines Prozesses auf Grundlage des neuesten Gutachtens ab. Doch „die Angaben im Gutachten reichen nicht aus“, meint das Berufungsgericht.
Zwischen 1936 und 1945 befanden sich im Lager Sachsenhausen rund 200.000 Häftlinge, hauptsächlich politische Gegner, Juden und Homosexuelle. Zehntausende von ihnen starben, vor allem Opfer der Erschöpfung durch Zwangsarbeit und grausame Haftbedingungen.
Seit der Verurteilung des ehemaligen Wärters des Vernichtungslagers Sobibor, John Demjanjuk, im Jahr 2011 kam es in den letzten Jahren in Deutschland zu mehreren Prozessen gegen ehemalige NS-Lagermitarbeiter, die einen Präzedenzfall darstellten. Aufgrund des hohen Alters der Angeklagten konnten die Prozesse manchmal aus gesundheitlichen Gründen nicht durchgeführt werden, oder wenn sie doch stattfanden, starben die Verurteilten vor ihrer Inhaftierung, wie John Demjanjuk.
Josef Schütz, ein ehemaliger KZ-Wärter, der im Juni 2022 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt wurde, starb weniger als ein Jahr später im Alter von 102 Jahren, während seine Verteidigung Berufung einlegte…