Das Ende der Notfallentschädigung ist für die Gruppe der jurassischen Kinderärzte (PedJu) nicht akzeptabel. Die Organisation, die alle Spezialisten für Pädiatrie sowie Kinder- und Jugendmedizin zusammenbringt, veröffentlichte am Dienstag eine Pressemitteilung, in der sie eine Entscheidung des Bundesgerichts dieses Sommers anprangerte. Tatsächlich hat die TF darauf hingewiesen, dass die Versicherer den Großteil der von Kinderärzten für Konsultationen außerhalb der regulären Sprechzeiten geltend gemachten Steuern nicht mehr übernehmen sollten. Einige Kassen fordern daher rückwirkende Rückerstattungen über fünf Jahre, was den Unmut von Fachleuten in der Branche hervorruft. „Wir sind bestürzt, enttäuscht und entmutigt, wenn wir feststellen, wie wenig Anerkennung unsere grundlegende Arbeit findet“, erklärt die Gruppe der jurassischen Kinderärzte. Diese hat daher entschieden, den Krankenkassen bis auf Weiteres jegliche Erstattung zu verweigern. Er behält sich außerdem das Recht vor, ab den Jahresendferien und ohne zeitliche Begrenzung an dem von den Genfer Kinderärzten angekündigten Wachstreik teilzunehmen.
PedJu weist darauf hin, dass die Pflege nach kantonalem Gesundheitsrecht zwar verpflichtend sei, diese aber nicht vom Staat bezahlt werde. Die Gruppe geht davon aus, dass diese neue Situation „junge Ärzte sicherlich nicht dazu ermutigen wird, eine Facharztausbildung in Pädiatrie zu absolvieren, was den bereits deutlichen Mangel in dieser Disziplin noch verschärfen wird“. /comm-alr
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