Steuern auf Wintergärten: Was riskieren Sie?

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© Pixabay

– Thomas Cazenave, Minister für öffentliche Finanzen, will die Jagd nach nicht angemeldeten Gebäuden beschleunigen.

Nach den Schwimmbädern hat das Finanzamt zwei neue Teile Ihres Hauses im Visier, nämlich den Veranden und Gartenhäuser. Daher setzt die Verwaltung ihren Kampf gegen Betrug im Jahr 2024 fort, nachdem sie sich auf die Schwimmbäder der Eigentümer konzentriert hat: 140.000 von ihnen wurden im vergangenen Jahr als nicht deklariert identifiziert, berichtet Sud Ouest, 29. Juni 2024. 40 Millionen zusätzliche Euro. Dieses Geld kommt den lokalen Behörden zugute. Thomas Cazenave, Minister für öffentliche Finanzen, will deshalb die Jagd nach nicht angemeldeten Gebäuden beschleunigen.

Wenn Sie über nicht deklariertes Eigentum verfügen, sollten Sie, bevor Sie in Panik geraten, bedenken, dass dies nicht unbedingt bei allen Gebäuden der Fall ist ankündigen. Denn wenn die Grundfläche weniger als 5 Quadratmeter beträgt, müssen Sie den Gartenschuppen oder die Veranda nicht beim Finanzamt anmelden. Allerdings kann Ihre Gemeinde in diesem Bereich spezielle Regeln haben. Bei einer Grundfläche zwischen 5 und 20 Quadratmetern ist eine Deklaration verpflichtend. Daher muss das CERFA-Formular Nr. 13703*07 ausgefüllt und beim Rathaus eingereicht werden. Ebenso muss der Gemeinde ein CERFA-Formular Nr. 13703*07 vorgelegt werden.

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Wie viel muss ich für meinen Wintergarten oder Gartenschuppen bezahlen?

Davon abgesehen bleibt es, vom großen Geld zu reden. Die steuerpflichtige Fläche ist die Fläche mit einer Deckenhöhe von mindestens 1,80 Metern. Im Jahr 2024 müssen wir es erfüllen 886 Euro pro Meter Platz in der Île-de-France und 820 Euro im übrigen Frankreich. Und es ist besser, Ihre Beiträge an das Finanzamt zu zahlen. Und das aus gutem Grund: Die Geldstrafen können hoch sein. So sieht das Stadtplanungsgesetz Sanktionen vor, die von reichen können 1.200 bis 6.000 Euro pro Quadratmeter. Über diesen Betrag entscheidet das Strafgericht. Es kommt auf die Schwere des festgestellten Vergehens an.

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