Überlandverkehr für Motorräder und Roller: Die Genehmigung sollte am 1. Januar 2025 enden, sie wird schließlich bis Juli verlängert

Überlandverkehr für Motorräder und Roller: Die Genehmigung sollte am 1. Januar 2025 enden, sie wird schließlich bis Juli verlängert
Überlandverkehr für Motorräder und Roller: Die Genehmigung sollte am 1. Januar 2025 enden, sie wird schließlich bis Juli verlängert
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Der linienübergreifende Verkehr für motorisierte Zweiräder wird seit 2016 erprobt. Dieser wurde 2021 mit einem strengen Rahmen auf 21 Departements (einschließlich der Pyrénées-Orientales) ausgeweitet. Diese Phase sollte ursprünglich am 31. Dezember 2024 enden und Benutzer, die Fans dieser Praxis waren, befürchteten, dass sie verschwinden würde. Dies ist jedoch noch nicht der Fall, da die Regierung beschlossen hat, diesen Versuchszeitraum noch einmal bis zum 31. Juli 2025 zu verlängern. Diese Entscheidung wurde im Amtsblatt vom 31. Dezember 2024 veröffentlicht.

Die Anwendungsbedingungen der Warteschlangeneskalation ändern sich daher nicht:

  • Motorrad- und Rollerfahrern ist die Fahrt zwischen Fahrzeugkolonnen bei dichtem Verkehr, auf durch einen Mittelstreifen getrennten Autobahnen und Schnellstraßen gestattet, sofern die zulässige Höchstgeschwindigkeit mindestens 70 km/h beträgt;
  • motorisierte Zweiräder dürfen unter diesen Bedingungen nicht schneller als 50 km/h fahren;
  • der Geschwindigkeitsunterschied zu Leichtfahrzeugen und anderen Fahrzeugen darf 30 km/h nicht überschreiten;
  • Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen führt zu einem Entzug von 3 Punkten aus dem Führerschein und einer pauschalen Geldstrafe von 135 €.

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