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Empfohlene Preise des Franchisegebers: Wachsamkeit

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[Parole d’expert] Sehr oft unterliegt der Franchisenehmer, Lizenznehmer oder Händler in seinem Vertrag einer Standardklausel, die besagt, dass er ein unabhängiger Händler ist, die Marke jedoch eine empfohlene Preispolitik umsetzt, damit der Verbraucher in der Marke gefunden werden kann Der Marketing-Mix ist ein entscheidendes Element für die Kunden.


In der Praxis wird der Preis manchmal nicht nur empfohlen, sondern sogar aufgezwungen. Analyse von Fanny Roy, Associate Lawyer.

Erstens wird diese Praxis durch Artikel L.442-6 des Handelsgesetzbuchs sanktioniert, in dem es heißt: „Die Tatsache, dass eine Person dem Wiederverkaufspreis eines Produkts oder einer Ware direkt oder indirekt einen Mindestpreis auferlegt.“ einer Dienstleistung oder einer kommerziellen Marge. »

Es handelt sich also um eine Straftat, aber auch um eine zivilrechtliche, und diese Praxis kann immer noch auf der Grundlage wettbewerbswidriger Praktiken verurteilt werden: Der auferlegte Preis wird dann durch die Vereinbarung oder den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sanktioniert. .

In einem aktuellen Fall (Wettbewerbsbehörde, Nr. 24-D-07, 17. Juli 2024) wurde ein auf die Vermarktung von Weinen spezialisiertes Unternehmen von der Wettbewerbsbehörde sanktioniert, weil es empfohlene Preise an Händler verteilt hatte, die sich als obligatorisch herausstellten .

Aus der Untersuchung geht somit hervor, dass die Wiederverkäufer in der Praxis verpflichtet waren, die Weiterverkaufspreise nicht unter den mitgeteilten Richtpreisen festzusetzen.

Beispielsweise wurde in verschiedenen Dokumenten erwähnt, dass die Preise „Mindestpreisen entsprechen, die auf die Flasche anzuwenden sind“ oder dass der Verkauf „unter Einhaltung der empfohlenen Mindestverkaufspreise“ erfolgen musste.

Die Wettbewerbsbehörde konnte zudem feststellen, dass mit diesen auferlegten Preisen eine Überwachung durch das Unternehmen selbst, aber auch durch andere Wiederverkäufer einherging, die sich somit an der „Überwachung des Netzwerks“ beteiligten.

Die Wettbewerbsbehörde geht nach ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die verhängten Preise eine Wettbewerbsbeschränkung darstellten und verurteilt das Unternehmen zu einem Bußgeld in Höhe von 500.000 Euro.

Netzwerkleiter, Franchisegeber, Lizenzgeber, achten Sie auf Ihre empfohlenen Preise: Diese müssen wirklich „empfohlen“ werden und gleichzeitig Ihren Vertriebshändlern einen Spielraum lassen, der wirklich unabhängig bleiben muss.


(von unserer Redaktion überprüft)

Hier ist eine Zusammenfassung in fünf Kernpunkten des Artikels zu diesem Thema: die vom Franchisegeber empfohlenen Preise.

Vorschriften und Sanktionen: Die direkte oder indirekte Vorgabe eines Mindestverkaufspreises ist nach Artikel L.442-6 des Handelsgesetzbuches strafbar und führt bei wettbewerbswidrigen Praktiken zu straf- und zivilrechtlichen Sanktionen.

Empfohlene Preise vs. Zwangspreise: Ein empfohlener Preis ist zulässig, wenn es dem Händler freisteht, einen anderen Preis festzulegen. Das Problem entsteht, wenn Wiederverkäufer als Richtpreise getarnte Mindestpreise einhalten müssen.

Fall eines Weinunternehmens: Ein Unternehmen wurde von der Wettbewerbsbehörde verurteilt, weil es unter dem Deckmantel von Richtpreisen Verkaufspreise durchsetzte und durch interne und externe Überwachung den Wettbewerb beeinträchtigte.

Bußgeld wegen Wettbewerbsbeschränkung: In einem aktuellen Urteil wurde dem betroffenen Unternehmen eine Geldstrafe von 500.000 Euro auferlegt, weil es durch die Durchsetzung missbräuchlicher Preise gegen die Regeln des freien Wettbewerbs verstoßen hatte.

Hinweis für Franchisegeber: Franchisegeber und Netzwerkleiter müssen sicherstellen, dass ihre Preise wirklich empfohlen werden, um den Händlern echte Unabhängigkeit bei der Preisgestaltung zu gewährleisten.

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