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ein Mann, der nach Mordversuchen in Orléans in Untersuchungshaft genommen wurde

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Ein 23-jähriger Mann wurde an diesem Sonntag, dem 29. September, angeklagt und in Untersuchungshaft genommen. Er wird verdächtigt, der Urheber zweier Mordversuche zu sein, die in der Nacht von Montag, dem 23. September, auf Dienstag, dem 24. September, im Orléans stattfanden Das teilte die Staatsanwaltschaft am Montag, 30. September, mit.

An diesem Sonntag, dem 29. September, wurde ein 23-jähriger Mann angeklagt und im Rahmen einer laufenden gerichtlichen Untersuchung wegen versuchten Mordes wegen Ereignissen, die sich in der Nacht zum Montag, dem 23. September, in Orléans (Loiret) ereigneten, in Untersuchungshaft genommen bis Dienstag, 24. September 2024.

In dieser Nacht waren gegen 3.30 Uhr Schüsse in der Innenstadt von Orléans zu hören. Vor Ort entdeckte die Polizei zwei Opfer mit Schusswunden. Der erste Verletzte ist ein 31-jähriger Mann. Der zweite Verletzte ist ein 27-jähriger Mann. Letzterer wurde bewusstlos in einer Wohnung aufgefunden.

Die beiden Opfer wurden schnell von den Rettungsdiensten versorgt und ins Krankenhaus gebracht, „um eine ihrem nach wie vor kritischen Gesundheitszustand entsprechende Versorgung zu erhalten“, sagte Emmanuelle Bochenek-Puren, Staatsanwältin der Republik Orléans, am Montag im September 30.

Der Verdächtige ergab sich

Es wurde eine eklatante Untersuchung der Verantwortlichen für Attentate eingeleitet und dem interdepartementalen Kriminalpolizeidienst (SIPJ) übertragen. Ungefähr drei Tage nach den Ereignissen, am Freitag, dem 27. September, stellte sich jedoch ein 23-jähriger Mann den Ermittlern.

Er wurde in Gewahrsam genommen. Dabei „gab er zu, der alleinige Urheber der Schießerei zu sein, stellte dies in den Kontext einer Schlägerei, die früher am Abend stattgefunden hatte, und erklärte, dass er sich gegen seine Angreifer wehrte“, gab der Staatsanwalt von Orléans in ihr an Pressemitteilung.

Nachdem der Verdächtige in Polizeigewahrsam genommen worden war, fügte der Richter hinzu, dass „der Fortschritt der Ermittlungen dazu geführt hat, dass der erschwerende Umstand des Vorsatzes aufgegeben wurde“.

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