L’Die Aufklärungsaktion wird eingeleitet. Bruno Retailleau ist seit seiner Ernennung zum Innenministerium vor drei Wochen allgegenwärtig und beabsichtigt, die Bedingungen für die Legalisierung von Einwanderern ohne Papiere einzuschränken, indem er das Valls-Rundschreiben ersetzt, das Präfekten die Legalisierung von Ausländern aus familiären oder beruflichen Gründen erleichtert.
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Ein Rückblick auf den Inhalt dieses Textes, über den in den ersten Monaten der fünfjährigen Amtszeit von François Hollande abgestimmt wurde.
Professionelle Bedingungen
Das Valls-Rundschreiben wurde im November 2012 von Manuel Valls, dem damaligen Innenminister, veröffentlicht. Es richtet sich an Präfekten und gibt ihnen die Möglichkeit, Ausländer entsprechend bestimmten Gehalts- oder Familienlebensbedingungen ausnahmsweise zu legalisieren. So kann eine Person, die sich seit fünf Jahren in Frankreich aufhält und in den letzten zwei Jahren mindestens acht Monate oder in den letzten fünf Jahren mindestens dreißig Monate gearbeitet hat, legalisiert werden. Vorausgesetzt jedoch, dass Sie einen Arbeitsvertrag oder eine Beschäftigungszusage vorlegen.LESEN SIE AUCH Wer ist Bruno Retailleau wirklich?
Ein weiteres vom Valls-Rundschreiben zugelassenes Szenario: Personen, die in den letzten drei Jahren mindestens zwölf Monate gearbeitet haben und seit mindestens sieben Jahren in Frankreich wohnen. Ihnen kann eine Vier-Monats-Quittung gewährt werden, die die Möglichkeit zur Arbeitssuche eröffnet. Das Dokument kann einmal verlängert werden.
Eine familiäre Situation
Neben dem beruflichen Status wird im Valls-Rundschreiben auch die familiäre Situation von Einwanderern ohne Papiere berücksichtigt. Damit können Eltern eines Kindes, das seit mindestens drei Jahren (eventuell ab dem Kindergarten) zur Schule geht und seit fünf Jahren auf dem Land lebt und „wirksam zur Bildung beiträgt“, legalisiert werden.
Das Gleiche gilt für die Ehegatten von Ausländern mit rechtmäßigem Wohnsitz, die seit fünf Jahren in Frankreich leben, seit achtzehn Monaten dort zusammenleben und über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Vor dem Text von Manuel Valls wurde in einem früheren Rundschreiben aus dem Jahr 2005 ein fünfjähriges Zusammenleben vorgeschrieben.
Minderjährig sein
Der dritte vom ehemaligen Innenminister eröffnete Weg der Legalisierung: das Alter. Anspruchsberechtigt sind junge Menschen im Alter von 18 Jahren, die vor ihrem 16. Geburtstag in Frankreich angekommen sind (es sei denn, alle ihre Verwandten befinden sich in einer regulären Situation), deren Bildungshintergrund als „fleißig und seriös“ gilt und die einen Bezug zum französischen Boden haben.
Bei der Veröffentlichung seines Rundschreibens im Jahr 2012 ging Manuel Valls davon aus, dass der Text zu einem einfachen „einmaligen Anstieg“ der Regularisierungsanträge führen würde.
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