Eine Gerichtsentscheidung gilt als überraschend.
Sechs Männer, die verdächtigt werden, an der Spitze des riesigen Lachgashandels zu stehen, wurden gerade vom Strafgericht in Évry freigesprochen, obwohl ihr mutmaßliches Netzwerk so groß ist.
Die Affäre, die sich zwischen April und Juni 2024 ereignete, machte deutlich, dass es sich um groß angelegten Menschenhandel handelte, der die gesamte Region Paris erfasste. Die Verdächtigen im Alter von 20 bis 25 Jahren wurden im Besitz von vier Tonnen dieses Gases, allgemein bekannt als „Lachgas“, festgenommen.
Die Freispruchsentscheidung löste bei der Polizei Unverständnis und Wut aus. „Das ist ein Skandal“, sagte der Polizist. Diese Personen „verdienten so viel Geld wie möglich, ohne Rücksicht auf die Gesundheit junger Verbraucher“, beklagt er in den Kolumnen von Le Parisien.
Die von der Kriminalpolizei Versailles durchgeführten Ermittlungen brachten ein ausgeklügeltes Netzwerk mit Tarnfirmen, über die gesamte Île-de-France verstreuten Lagerhäusern und Transaktionen im Wert von mehreren Millionen Euro ans Licht.
5 Millionen Euro Waren
Bei den Durchsuchungen stellten die Ermittler „120.000 Euro Bargeld“, Waffen, Luxusfahrzeuge und wertvolle Gegenstände sicher. Außerdem wurden eine Pistole im Kaliber 7,65 mm sowie verschiedene Schmuckstücke und Luxuskleidung entdeckt. Zu den beschlagnahmten Fahrzeugen gehören ein TMax-Roller, ein Citroën Berlingo, ein AudiQ3, ein Crossbike, sieben Jetskis und acht Quads. In zehn Lagerräumen beschlagnahmte die Polizei 28 Paletten oder vier Tonnen Lachgas.
Finanzrecherchen ergeben, dass die Verdächtigen im Jahr 2023 Waren im Wert von 5 Millionen Euro erworben haben.
Am 16. Juli wurde die Gruppe wegen „Handels mit Substanzen oder Pflanzen, die auf den Arzneimittellisten I und II des Gesundheitsgesetzes aufgeführt sind“ und „verdeckter Arbeit in einer organisierten Bande und kriminellen Vereinigung“ angezeigt.
Doch trotz des offensichtlichen Ausmaßes dieses Menschenhandels gelang es den Verteidigern, ein entscheidendes rechtliches Argument vorzubringen.
„Die in den Listen I und II aufgeführten Stoffe oder Pflanzen betreffen nur Lachgas für medizinische Zwecke, hier handelte es sich jedoch um ein für Lebensmittel bestimmtes Produkt“, erklärte Me Margaux Mazier.
Anerkanntes Fehlverhalten
Am 17. September wurden die Angeklagten vom Strafgericht von Évry (Essonne) freigesprochen, das die Rückgabe der 28 Paletten Lachgas (also 4 Tonnen) und alles, was aus ihren Häusern beschlagnahmt worden war, anordnete.
Dieser Fall verdeutlicht eine rechtliche Lücke im Bereich des Lachgashandels. Obwohl die schädlichen Auswirkungen dieser Substanz, insbesondere bei jungen Konsumenten, bekannt sind, ermöglicht die derzeitige Gesetzgebung keine wirksame Strafverfolgung von Drogenhändlern.
Die Staatsanwaltschaft legte gegen diese Entscheidung Berufung ein, aber mangels klarer Rechtsprechung des Kassationsgerichts zu diesem Thema bleibt der Ausgang ungewiss.
Diese Angelegenheit könnte durchaus zu einem Musterbeispiel werden und zu einer Änderung der Gesetzgebung zum Handel und zur Verteilung von Lachgas führen.
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