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warum das Verfahren zur Auslieferung des Verdächtigen an Frankreich trotz seiner Weigerung weiterläuft

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ENTSCHLÜSSELUNG – Bei einer ersten Anhörung lehnte der mutmaßliche Mörder die Auslieferung ab. Eine optionale Stellungnahme für die Schweizer Justiz.

Drei Wochen nach dem Fund von Philippines Leiche im Bois de Boulogne am 21. September wurde der Hauptverdächtige am Mittwoch aus seiner Schweizer Zelle geholt und verhört. Während dieser von BFMTV enthüllten Anhörung lehnte Taha O seine Auslieferung an Frankreich ab.

Nach unseren Informationen „Die Weigerung des Betroffenen ändert nichts am weiteren Ablauf des Verfahrens. Seine Stellungnahme hat in gewisser Weise nur beratenden Charakter und die Schweizer Justiz kann sie außer Kraft setzen.», entschlüsselt ein guter Kenner der Akte. „ Natürlich kommt es zu Verfahrensverzögerungen, aber angesichts der guten Beziehungen zwischen Frankreich und der Schweiz können wir auf einen positiven Ausgang innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens hoffen.».

Zwar verging nur eine Woche zwischen dem Eingang des letzten formellen Auslieferungsersuchendokuments – dessen Übermittlung am 9. Oktober per Post – und der Anhörung des mutmaßlichen Mörders.

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Diese Verfahrensverzögerungen können zwischen einigen Wochen und einigen Monaten liegen.

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