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Fälschung: Chanel gewinnt gegen Jonak

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Das Maison de rue Cambon gewann seine Klage wegen Parasitismus gegen den Schuhmacher Jonak. Letzterer muss auch von Chanel-Modellen inspirierte Pumps aus dem Verkauf nehmen, insbesondere den ikonischen zweifarbigen „Slingback“.

Chanel hatte Recht, beharrlich zu bleiben: sie hat gerade seinen Prozess gegen Jonak gewonnen.

Am 16. Oktober wurde die Das Pariser Berufungsgericht hat die Schuhmarke gerade verurteilt für Handlungen von Schmarotzertum gegen das Haus in der Rue Cambon begangen.

Jonak wurde verurteilt die Beträge jeweils an Chanel zu zahlen 150.000 Euro und 30.000 Euro für wirtschaftlichen Schaden einerseits und moralischen Schaden andererseits. Der Marke ist es nun untersagt, ihre zweifarbigen Pumpmodelle Dhapou und Dhapop, in ihrer beigen Version mit schwarzer Spitze, sowie das Modell Ivana zum Verkauf anzubieten.

Sofortiger Rückzug vom Markt

DER belastete Paare muss sein innerhalb eines Monats vom Markt genommen werden, mit der Androhung einer Geldstrafe von 1.000 € pro Tag der Verspätung.

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Ausgewählte Fotos: © Chanel/Enchères-Domaine

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