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Branchenvereinbarung im Profisport: Welche Zukunft und Auswirkungen, das Beispiel Frauenbasketball

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Die Frauen--Liga kündigte am 21. September nach mehrjährigen Verhandlungen die Einrichtung eines Tarifvertrags an, der den ersten beiden Frauen-Divisionen einen Rahmen und einen besseren Schutz bietet. Ganz allgemein wirft diese Vereinbarung die Frage nach den Rechten von Profispielern und deren Verknüpfung mit den gesetzlichen Bestimmungen und dem nationalen Tarifvertrag für den Sport auf. Erläuterungen mit Me Diane Buisson, Associate Lawyer bei Redlink.

Actu-Juridique: Welche Pflichten hat ein Arbeitgeber hinsichtlich des Mutterschaftsurlaubs im Rahmen eines Sporttarifvertrags?

Diane Buisson: Der Mutterschaftsurlaub unterliegt mehreren Normen. Erstens sieht das Arbeitsgesetz einen obligatorischen Mutterschaftsurlaub für alle Arbeitnehmer für die Dauer von 16 Wochen vor, „während eines Zeitraums, der sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin beginnt und zehn Wochen nach dem Entbindungstermin endet“ (C. trav ., Art. L. 1225-17). Außerhalb dieses Zeitraums kann die Arbeitnehmerin selbstverständlich Krankenurlaub in Anspruch nehmen, wenn ihr Gesundheitszustand dies rechtfertigt.

Der geltende Tarifvertrag kann dann günstigere Regelungen vorsehen.

Über die Dauer des Mutterschaftsurlaubs hinaus geht es vor allem um die Aufrechterhaltung des Gehalts der Arbeitnehmerin während dieser Zeit. Während dieser Zeit erhält die Arbeitnehmerin Sozialleistungen, die jedoch nicht 100 % des Entgelts abdecken und der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, das Entgelt der Arbeitnehmerin für die Dauer des Mutterschaftsurlaubs aufrechtzuerhalten. Eine solche Gehaltssicherung kann sich jedoch aus dem geltenden Tarifvertrag oder aus einer Entscheidung des Arbeitgebers ergeben, der beispielsweise einen Sozialplan aufstellen kann, der eine solche Gehaltssicherung vorsieht.

Im Bereich des Profisports sieht der Landestarifvertrag Sport lediglich vor, dass „im Falle der Unmöglichkeit der Arbeitsvertrag auf Veranlassung des Arbeitgebers oder der angestellten Sportlerin ruht und der Vorteil des Gehaltserhalts erlangt wird“ und diese Bestimmung wird nicht verlängert, das heißt, es ist nicht verpflichtend, wenn der arbeitgebende Verein nicht Mitglied einer unterzeichnenden Gewerkschaft ist. Was den Krankenstand anbelangt, so ist die Lohnfortzahlung nur für 90 Tage gewährleistet.

Branchenvereinbarungen müssen daher nicht über diese Basis hinausgehen.

Letzteres wurde im Rahmen der Branchenvereinbarung im Basketball als Fortschritt in dem Sinne angesehen, dass es neben der Erinnerung an die Vorteile des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs auch eine 100-prozentige Lohnfortzahlung für einen Zeitraum von 12 Monaten (alle Zeiträume zusammengenommen) vorsieht : Mutterschaftsurlaub und Krankheitsurlaub).

Bitte beachten Sie, dass diese Vereinbarung derzeit nicht verlängert wird und daher nur für Clubs verbindlich ist, die Mitglied einer der unterzeichnenden Gewerkschaften sind.

AJ: Wie werden Mindestgehälter für Profispieler festgelegt?

Diane Buisson: Es ist zu bedenken, dass die Festlegung von Mindestlöhnen in jedem Tarifvertrag eine Verhandlung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmergewerkschaften ist, die im Allgemeinen auf der durchschnittlichen Vergütung der Branche basieren. Die Mindestnormen müssen zum Schutz der Arbeitnehmer dienen und dürfen für den Arbeitgeber keine allzu große Verpflichtung darstellen.

Der Sporttarifvertrag selbst sieht Mindeststandards vor, die in den Branchentarifverträgen einzuhalten sind. Das Mindestgehalt für einen Profisportler beträgt derzeit 21.850 Euro brutto pro Jahr.

In der Branchenvereinbarung für Frauenbasketball haben die Gewerkschaften diesen Betrag als Ausgangspunkt genommen, da es sich um das Mindestgehalt handelt, das für Spielerinnen der Frauenliga 2 festgelegt wurde. Für die Frauenliga liegt das Mindestjahresgehalt etwas höher: 22.800 Euro.

Diese Mindestgehälter werden von der Gewerkschaft regelmäßig überprüft und neu ausgehandelt.

AJ: Welche Abhilfemöglichkeiten gibt es im Falle der Nichteinhaltung von Gehalts- oder Mutterschaftsurlaubsbedingungen in Sporttarifverträgen?

Diane Buisson: Vorausgesetzt, dass die betreffende Vereinbarung (nationaler Sporttarifvertrag oder sektorale Vereinbarung) für den betreffenden Verein zwingend anwendbar ist (entweder nach einem Verlängerungsverfahren oder weil der Arbeitgeberverein Mitglied einer Arbeitgebergewerkschaft ist), im Falle der Nichteinhaltung Wenn ein schriftlicher Antrag der Spielerin bei Gehaltsbedingungen oder Bestimmungen zum Mutterschaftsurlaub nicht ausreicht, bleibt ihr als einziger Rechtsbehelf eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht.

AJ: Welche spezifischen Rechte werden den Spielern im Falle eines Lizenzverlusts oder einer längeren Verletzung gewährt?

Diane Buisson: Aus rechtlicher Sicht oder aus dem nationalen Sporttarifvertrag ist nichts geplant, abgesehen von der Abdeckung des klassischen Krankenstands bei längerer Verletzung (d. h. 3 Monate 100 % Gehalt und dann eine begrenzte Deckung durch die Sozialversicherung). Profisportlern wird daher empfohlen, eine spezielle Versicherung abzuschließen, um gegen diese Risiken versichert zu sein.

Die Sektorvereinbarung im Frauenbasketball sieht jedoch spezifische Rechte zu diesen Themen vor.

Wie bereits erwähnt, kann der Spieler im Falle einer Verletzung 12 Monate lang zu 100 % bezahlten Krankenurlaub erhalten. Für den Fall des Lizenzverlusts infolge dauerhafter körperlicher Unfähigkeit, den Beruf eines Profispielers auszuüben, ist vorgesehen, ihnen eine Entschädigung zu gewähren, deren Höhe einem altersabhängigen Prozentsatz ihres Jahresgehalts entspricht. Je jünger der Spieler, desto höher ist dieses Kapital: 150 % des Jahresgehalts für einen Spieler im Alter von 16 bis 25 Jahren, 40 % für einen 35-jährigen Spieler. Über 36 Jahre hinaus ist der Spieler nicht mehr spielberechtigt.

Angesichts der begrenzten Höhe dieser Entschädigung bleibt die Mitgliedschaft in einer bestimmten Versicherung notwendig und empfehlenswert.

AJ: Wie unterscheidet sich dieser Tarifvertrag vom nationalen Sportvertrag in Bezug auf den sozialen Schutz?

Diane Buisson: Der große Unterschied im Hinblick auf die soziale Absicherung besteht in der Absicherung von Krankheitsurlaub mit 100-prozentiger Lohnfortzahlung für 12 Monate und einer Entschädigung bei Führerscheinverlust.

AJ: Welche Auswirkungen könnte diese Vereinbarung auf andere Frauensportdisziplinen in Frankreich haben?

Diane Buisson: Die im Frauenbasketball geschlossene Branchenvereinbarung folgte bereits einer ähnlichen Vereinbarung im Frauenhandball. Eine Vereinbarung im Frauenfußball, die derzeit ausgehandelt wird, wird durch den Antrieb dieser Branchenvereinbarung vielleicht schneller umgesetzt. Es bleibt zu hoffen, dass alle Sportarten den gleichen Weg einschlagen, auch wenn es in vielen Sportarten noch keine Branchenvereinbarung für Männer oder Frauen gibt.

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