Die junge Frau, die 2018 in Vuadens ein kleines Mädchen ermordet hat, möchte erneut angeklagt werden. Seine Anwälte fordern die Wiederaufnahme der Ermittlungen aufgrund neuer Erkenntnisse über den Vater des Kindes. Sie glauben, dass die Fakten und die Persönlichkeit des Mannes aufgeklärt werden müssen.
Zur Erinnerung: Die Frau wurde für schuldig befunden, in der Nacht vom 10. auf den 11. November 2018 die zweijährige Tochter ihres Ex-Partners geschlagen und erstickt zu haben. Sie wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Ihre Anwälte beteuerten jedoch stets die Unschuld der jungen Frau. Sie zeigen mit dem Finger auf den Vater des Kindes, der allein für die Tragödie verantwortlich sei. Das Kantonsgericht und dann das Bundesgericht wiesen diese Vorwürfe zurück.
Ein weiterer Fall steht auf dem Spiel
Sechs Jahre nach den Ereignissen hoffen die Anwälte der jungen Frau auf eine Wiederaufnahme der Ermittlungen. Sie beschuldigen weiterhin den Vater, gegen den derzeit ein ganz anderes Verfahren läuft. Anfang des Jahres saß er wegen sexueller Handlungen mit mehreren Frauen, darunter auch Minderjährigen, in Untersuchungshaft.
Der Mann gilt weiterhin als unschuldig. Aber für die Anwälte der verurteilten Frau müssen diese neuen Elemente das Justizsystem dazu bringen, sich für ihre Persönlichkeit zu interessieren und diese neuen Elemente im Falle der Ermordung ihrer Tochter zu berücksichtigen.
Warum jetzt?
Dieser Antrag auf Wiederaufnahme der Ermittlungen kommt heute aufgrund eines kürzlich veröffentlichten Urteils des Kantonsgerichts. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hatte im Rahmen des Verfahrens gegen den Vater des Mädchens wegen dieser sexuellen Handlungen mit Minderjährigen Schweigeverbot angeordnet.
Eine Maßnahme, die insbesondere dazu dienen soll, den nach wie vor als unschuldig geltenden Hauptbeschuldigten nicht zu schädigen. Dies sei der Staatsanwaltschaft nicht möglich, so das Kantonsgericht, das das Verbot aufgehoben hat.
RadioFr. – Lauriane Schott
Belgium
Related News :