Geld ist eine Sache. Würde ist etwas anderes. „Meine Eltern haben uns zu Weihnachten gute Flaschen versprochen. Vor den 30 Gästen holten sie zwei Kisten Wein einer Discountmarke heraus. » Die Rentner dachten, sie hätten tolle Weine erworben. „Ich habe die Scham in ihren Augen gesehen“, zittert ihre Tochter noch heute, an diesem Dienstag, dem 5. November, vor dem Gericht in Bayonne. Ein 44-jähriger Angloy und sein Komplize aus Ambarès-et-Lagrave (Gironde) wurden dort wegen Missbrauchs der Schwäche vor Gericht gestellt.
Zwischen 2018 und 2021 kaufte der Vierzigjährige Flaschen zu günstigen Preisen bei einem Großhändler, um sie um das Fünf- bis Zehnfache ihres Wertes weiterzuverkaufen. Die Klienten sind alle im fortgeschrittenen Alter. Die Methoden werden als insistent beschrieben. „Die Vorstellung, dass jemand Druck auf meine an Alzheimer erkrankte Mutter ausüben könnte, ist für mich immer noch unerträglich“, beklagt eine andere Bürgerpartei. Nach der ersten Lieferung von Flaschen gelang es durch die Wachsamkeit von Nachbarn und Haushaltshilfen, die zurückgekehrten Verkäufer abzuwehren. „Ich war gezwungen, das Tor zu verurteilen. Meine Mutter verstand nicht, warum sie eingesperrt wurde. »
7.000 Euro für sechs Kartons
Insgesamt wurden 32 Beschwerden eingereicht. 25 führten letztendlich zu einer Strafverfolgung. Die Opfer, hauptsächlich aus Landes und Pyrénées-Atlantiques, sind zwischen 78 und 98 Jahre alt. Die meisten haben kognitive Störungen. „Manche erinnern sich nicht an die Transaktion oder den gezahlten Preis“, erklärt die Präsidentin Mélanie Mistral. Einer von ihnen, 86 Jahre alt, war mehr als sechs Monate lang ausgewrungen. Für 14.000 Euro Tischweine. Ein anderer Achtzigjähriger zahlte 7.000 Euro in drei Schecks für 36 Flaschen. Weine kosten in jedem Supermarkt 6 bis 16 Euro.
„Ich habe Hunderte und Aberhunderte Lieferungen durchgeführt. 32 Beschwerden, das finde ich vernünftig“
Der Gesamtschaden wird auf 40.000 Euro geschätzt. „Ich war dort, um zu liefern, ich habe den Preis ignoriert“, erklärt der Hauptangeklagte. Der ehemalige Gebrauchtwagenverkäufer legt ein narrensicheres Geschwätz an den Tag. Mit warmer und selbstbewusster Stimme bestätigt er das Minimum. Dient als Erklärung für den Rest. „Die Preise waren hoch, das stimmt. Zum Beispiel, wenn ich auf dem Markt einen Sonnenschirm für 10 Euro kaufe, wo man den gleichen für 3 Euro anderswo bekommt. » Seine Rolle hätte sich darauf beschränkt, den Scheck entgegenzunehmen und möglicherweise den Wein in den Keller zu bringen. „Es hat fünf Minuten gedauert, wir haben nicht lange gewartet, weil es im Laufe des Tages acht Lieferungen geben konnte. »
Lambert-Unternehmen
Für Ermittler der Bayonne-Forschungsbrigade tat er mehr. In gekonnt gepflegter Deckkraft. „Wir wissen nicht mehr, wer was tut oder wer was verkauft“, fasst Staatsanwalt Jean-Claude Belot zusammen. Die Polizei brachte den Angeklagten innerhalb von drei Jahren mit neun Unternehmen in Verbindung. Einige nahmen unter seinem eigenen Namen auf. Andere unter dem eines Obdachlosen, der im Verdacht steht, ein Strohmann zu sein. Diese Unternehmen schlossen einen Vertrag mit einem Callcenter in Marokko ab. Kunden wurden telefonisch angesprochen. „Die Preise wurden von Marokko aus ausgehandelt, das mir die Bestellungen geschickt hat. „Ich habe die angegebenen Preise und Mengen eingehalten“, beschränkt sich der Beklagte auf die Angabe.
Eine Arbeitsweise, die von anderen Unternehmen in ganz Frankreich übernommen wird. „Das Callcenter hat uns geraten, ‚Lambert‘ in unseren Firmennamen aufzunehmen. Sich als Lambert (sic) auszugeben, machte es einfacher, Geld einzusammeln. » Das marokkanische Callcenter erhielt zwischen 50 und 75 % des Verkaufserlöses. „In nur zwei Monaten haben Sie ihm 90.000 Euro gezahlt“, erklärt Jean-Claude Belot. Der Beklagte demontiert nicht. „Es ist normal. Ich habe Hunderte und Aberhunderte von Lieferungen durchgeführt. 32 Beschwerden, das finde ich angemessen. Ich habe meine Visitenkarte immer mit meiner persönlichen Nummer und meinem Namen hinterlassen. »
Auf Nachfrage bringt der Leiter des marokkanischen Callcenters eine andere Version vor. „Er behauptet, Sie hätten die Kunden ausgewählt und sie nach der Kundenakquise zurückgerufen. Ihm zufolge gerieten ältere Menschen zwar nicht ins Visier, ließen sich aber leichter süchtig machen. »
Für die Anklage ist der Missbrauch der Schwäche gut begründet. Zusätzlich zur Entschädigung der Zivilparteien fordert der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von achtzehn Monaten, davon sechs zur Bewährung für den Hauptangeklagten. Acht Monate gesperrt für den anderen, viel weniger Beteiligten. Der Verteidiger besinnt sich auf das Wesentliche. „Wir sind nur für unser eigenes Handeln verantwortlich“, sagt M.e Antoine Tugas. „Wir können den Fall in alle Richtungen wenden und sagen, dass die Verwirrung aufrechterhalten wurde und die schädliche Handlung stattfand, als der Verkauf besiegelt wurde. » Mit anderen Worten, am Telefon mit Marokko. Der Anwalt plädiert auf Freilassung. Das Gericht wird seine Beratungen am 10. Dezember vorlegen.
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