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Ja, die Einladung von Kollegen zu einer Swingerparty rechtfertigt eine Entlassung

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Dieser ehemalige Valeo-Manager nutzte die berufliche E-Mail-Adresse eines seiner Untergebenen, um diese Einladung zu versenden. Das Verwaltungsgericht Orléans lehnte seinen Antrag ab, mit dem er seine Entlassung angefochten hatte.

Alles begann im Jahr 2020 im Werk von Valeo Systèmes Thermiques in Nogent-le-Rotrou. Ein gewählter Geschäftsführer des Sozial- und Wirtschaftsausschusses (CSE) nutzt die berufliche E-Mail eines seiner Untergebenen ohne dessen Zustimmung, um eine Einladung zu einer Swingerparty bei diesem zu Hause zu versenden. Die Nachricht wird an dreizehn Mitarbeiter des Unternehmens gesendet.

Sobald die Unternehmensleitung darüber informiert ist, leitet sie ein Entlassungsverfahren ein, die betreffende Führungskraft erhält jedoch die Unterstützung des örtlichen Arbeitsinspektors, insbesondere weil er von der CSE gewählt wird.

Valeo hört damit nicht auf, denn hinter dieser schmutzigen Einladung stecken tatsächlich andere Belästigungen.

Wie L’Echo Républicain berichtete, das die Affäre aufdeckte, wurde der betreffende Manager von Valeo auch beschuldigt, „Gerüchte über den psychischen Gesundheitszustand eines Mitarbeiters des Unternehmens verbreitet“ und einer Wartungsfirma „falsche Anweisungen übermittelt“ zu haben Techniker in der Nachtschicht.

Das Unternehmen reicht beim Arbeitsministerium Berufung ein, die die Entlassung wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens im Jahr 2021 genehmigt. Die Exekutive bringt die Angelegenheit dann vor das Verwaltungsgericht von Orléans, um dagegen vorzugehen.

Belästigung

Seine Argumente? Die mit der Einladung zur Swingerparty verbundenen Tatsachen seien „vorgeschrieben“ und „nicht schwerwiegend genug“, um eine disziplinarische Entlassung zu rechtfertigen. Die Führungskraft ist außerdem davon überzeugt, dass jeder Mitarbeiter die E-Mail-Adresse eines anderen verwenden kann.

Die Tatsachen im Zusammenhang mit der Belästigung seien laut seinem Anwalt „nicht erwiesen“. „Seine Entlassung ist in Wirklichkeit darauf zurückzuführen, dass sein Gehalt hoch ist“, betont sein Anwalt.

Keines dieser Argumente wurde von den Richtern akzeptiert, die daher die Beschwerde gegen den Beschwerdeführer abwiesen (der immer noch Berufung einlegen kann). Außerdem wird er zur Zahlung von 1.500 Euro Gerichtskosten an das Unternehmen verurteilt.

Das Verwaltungsgericht erinnert daran, dass die entlassene Führungskraft nicht behaupten könne, dass „jedermann Zugang zum Postfach der Mitarbeiter“ habe. „Wenn er behauptet, dass er nicht der Urheber dieser E-Mail war, sondern sie einfach verschickt hat, ohne sie zu lesen, werden diese Behauptungen durch kein Dokument in der Akte gestützt.“

„Diese Tatsachen untergruben zwar die Würde des Arbeitnehmers.“ [le requérant] war der hierarchische Vorgesetzte, stellt ein Verschulden dar“, urteilten die Richter.

Was das Gehaltsargument angeht, legt der Beschwerdeführer „keine Beweise“ vor, die darauf hindeuten würden, dass sein Arbeitgeber „versuchen würde, ihn zu entlassen, um Geld zu sparen“.

Olivier Chicheportiche Journalist BFM Business

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