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Die Biden-Regierung stellt die Anordnung zur Wiederaufnahme der LNG-Exportgenehmigungen in Frage

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Im November reichte die Biden-Regierung, vertreten durch Anwälte des Justizministeriums (DOJ), beim Berufungsgericht des Fünften Bezirks Berufung ein, um eine Entscheidung aufzuheben, die das Energieministerium (DOE) der Vereinigten Staaten zur Wiederaufnahme der Lizenzierung verpflichtete für den Export von Flüssigerdgas (LNG). Die Berufung richtet sich gegen eine im Juli von einem Bezirksgericht in Louisiana erlassene einstweilige Verfügung, die zugunsten mehrerer republikanischer Staaten entschied, die die Aussetzung dieser Genehmigungen anfechten.

In ihrer Argumentation behaupten die Anwälte des DOJ, dass das Bezirksgericht nicht für die Behandlung von Streitigkeiten über LNG-Exportaufträge zuständig sei, die nach dem Natural Gas Act (Natural Gas Act) ausschließlich Sache der Bundesberufungsgerichte seien. Sie fügen hinzu, dass die 16 klagenden Staaten kein direktes Interesse an den ausstehenden Genehmigungsanträgen hätten und keinen finanziellen Schaden im Zusammenhang mit einer möglichen Verzögerung nachgewiesen hätten.

Kontext und Probleme des Genehmigungsmoratoriums

Die Aussetzung der LNG-Exportgenehmigungen betrifft nur Ziele ohne Freihandelsabkommen mit den USA. Diese Märkte stellen jedoch den Großteil der weltweiten LNG-Nachfrage dar. Das DOE begründete dieses im Januar letzten Jahres angekündigte Moratorium mit der Notwendigkeit, seine Wirtschafts- und Umweltstudien zu überprüfen, um die Auswirkungen zusätzlicher Exporte auf das öffentliche Interesse zu beurteilen. Seit dieser Entscheidung wurden mehrere LNG-Projekte blockiert, was zu Unsicherheit über die Wettbewerbsfähigkeit der USA auf dem Weltmarkt führte.

Verwaltungsjuristen argumentieren, dass es sich bei dieser Überprüfung nicht um eine endgültige Entscheidung, sondern um einen Prozess zur Aktualisierung der Bewertungskriterien des DOE handelt und dass die Beschwerde der Staaten im Allgemeinen auf die Methodik des Ministeriums abzielt, die nach dem United States Administrative Procedure Act nicht angefochten werden kann.

Politische Position und Perspektiven für 2025

Die Situation der LNG-Exportgenehmigungen ist im Vorfeld der Präsidentschaftswahl 2024 zu einem wichtigen Thema im Kontext der amerikanischen Energiepolitik geworden. Einerseits versprach der frühere Präsident Donald Trump, das Moratorium an seinem ersten Tag im Amt zu beenden wenn er wiedergewählt wird. Andererseits könnte auch Vizepräsidentin Kamala Harris, die Kandidatin der Demokraten, die Aussetzung aufheben und gleichzeitig möglicherweise strengere Kriterien für Umweltprüfungen anwenden.

Nach Aussagen von Vertretern des Energieministeriums wird das aktuelle Moratorium jedoch voraussichtlich bis 2025 enden, unabhängig vom Wahlausgang. Im August erteilte das Ministerium jedoch eine Exportgenehmigung für ein begrenztes LNG-Versorgungsprojekt in Mexiko und stellte damit eine Ausnahme vom bestehenden Einfrieren dar.

Reaktionen und Konsequenzen für die Branche

Seit der Einführung dieses Moratoriums hat der LNG-Sektor in den Vereinigten Staaten eine Verlangsamung erlebt, da Investoren und Geschäftspartner auf ein günstiges Ergebnis der Gesetzgebung oder Regulierung warten. Einige Analysten glauben, dass das Energieministerium selbst im Falle einer Aufhebung der einstweiligen Verfügung zusätzliche Studien oder neue Richtlinien vorschreiben könnte, um sicherzustellen, dass Exporte mit den nationalen Umweltzielen in Einklang stehen.

Nach Angaben des DOJ stellt der aktuelle Aktualisierungsprozess keine endgültige Maßnahme der Behörde dar und sollte daher nicht strafrechtlich verfolgt werden. Sie erinnern daran, dass diese Art der Überprüfung bereits im Jahr 2012 eingesetzt wurde, als das Energieministerium im Rahmen einer eingehenden Wirtschaftsstudie die Erteilung von Genehmigungen aussetzte.

Die Ergebnisse dieses Gerichtsverfahrens werden erhebliche Auswirkungen auf die Energiestrategie der Vereinigten Staaten haben, insbesondere im Hinblick auf den Export von LNG in nicht vertraglich vereinbarte Märkte. Das Energieministerium hat bereits angekündigt, dass Studien zu wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen weiterhin die Grundlage seiner Entscheidung über das öffentliche Interesse bilden, und betont, dass diese Standards seit mehr als zehn Jahren in Kraft seien.

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