Derzeit werden die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (AOS) abgedeckten Gesundheitsleistungen je nach Art der Behandlung unterschiedlich finanziert:
- Bei stationären Leistungen (im Spital mit Übernachtung) übernimmt der Wohnkanton des Patienten mindestens 55 % der Kosten. Diese Beteiligung wird aus Steuern finanziert. Der Restbetrag wird von der Krankenkasse übernommen.
- Im ambulanten Bereich (Arztpraxis, Therapeut oder Krankenhaus ohne Übernachtung) werden die Leistungen vollständig von der AOS übernommen.
- Die dritte Pflegeart schließlich ist die Langzeitpflege (EMS und häusliche Pflege), die zu 54 % von den Versicherern und zu 46 % vom Wohnkanton oder der Wohngemeinde getragen wird.
Gemäss Zahlen des Bundesamtes für Gesundheit belaufen sich die Kosten für AOS-Leistungen im Jahr 2022 auf 44 Milliarden Franken und verteilen sich wie folgt: 23 Milliarden auf die ambulante, 15 Milliarden auf die stationäre und 6 Milliarden auf die Langzeitpflege.
Ohne die Reform zahlten die Versicherer 32,99 Milliarden Franken aus. Die Kantone, 11,01 Milliarden.
Mit der Reform hätten die Kosten der Versicherer 2,16 Milliarden 3 betragen, gegenüber 11,84 Milliarden bei den Kantonen. Die Differenz hätte also 826 Millionen betragen, zu Lasten der Kantone.
Der Ausschuss sagt, dass der Kanton mit der Reform seine Ausgaben jedes Jahr um diesen Betrag erhöhen wird. Ihm zufolge sind es die Kosten für die Versicherungsnehmer und damit die Prämien, die für den Kanton Wallis um 14 Millionen Franken sinken.
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