Das Gefängnispersonal, das sich auf die Rückkehr nach Hause vorbereitete, sollte aufgrund dieser Tatsachen Anzeige erstatten.
Bei der Rückkehr aus dem Urlaub zeigte ein Insasse ein Verhalten “ungewöhnlich” et “unzulässig” gegenüber Gefängnisbeamten. Die Gewerkschaft UFAP UNSa Justice stimmt dem zu.
An diesem Mittwoch, dem 6. November 2024, soll der Angeklagte, nachdem er die Genehmigung erhalten hatte, das Gefängnis von Perpignan für einen Tag aus medizinischen Gründen zu verlassen, Mitarbeiter in Zivil angegriffen haben, die nach seiner Rückkehr das Gefängnis verlassen wollten „Kurz davor, nach Hause zu seiner Familie zu gehen.“ Der vermutlich unter Alkoholeinfluss stehende Vierzigjährige hätte den Umkleideraumaufseher befragt, ihn mehrfach beleidigt und bedroht und ihn anschließend geschubst.
Zwei weitere Personen in Zivil wären als Verstärkung gekommen, während der Häftling versucht hätte, die Strafanstalt zu verlassen. „Eine Handlung, die als Fluchtversuch angesehen wird“signalisiert Pierre Grousset, der örtliche Sekretär der UFAP UNSa Justice.
Diese Person, die nach diesem Sachverhalt in die Disziplinareinheit eingewiesen wurde, wurde insbesondere wegen Morddrohungen gegen den Ehegatten, Fahren unter Drogeneinfluss und Drohungen gegenüber einer Amtsträgerin verurteilt.
Die Gewerkschaft erklärt „Tolerieren Sie nicht, dass die Sicherheit und Würde des Personals gefährdet wird“ und Forderungen „die Versetzung des Betroffenen nach seiner Disziplinarstrafe.“
Der angegriffene Gefängnisbeamte sollte Anzeige wegen Drohungen, Beleidigungen und Körperverletzung erstatten.
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