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Sie lehnt die Bildungswahl ab, die ihr ihr Vater anbietet, der Gardois schlägt sie und droht ihr mit dem Tod

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Der bereits wegen Gewalttaten verurteilte Vater erschien vor dem Strafgericht in Nîmes.

Ein Streit, der unverhältnismäßige Ausmaße annahm. Dies geht aus diesem Fall hervor, der am Dienstag, dem 5. November, vor dem Strafgericht von Nîmes entschieden wurde. Am 6. Mai soll ein 16-jähriges Mädchen, das mit ihren Eltern in Beaucaire lebt, mit ihrem Vater über eine Meinungsverschiedenheit über ihre berufliche Ausrichtung gestritten haben. Ursprünglich wollte sie eine Ausbildung zur Tierärztin machen.

Doch letztendlich fiel ihre Wahl auf eine Karriere als Pflegerin. Ein Berufswechsel, den sein Vater nicht akzeptiert hätte. Anschließend soll er ihn mehrmals geschlagen und gedroht haben, ihn zu töten. Tatsachen, die dieser bestreitet.

„Es sind nur Worte“

„Es stimmt, ich habe sie am Arm gepackt und ihr gesagt, dass sie nicht diejenige ist, die entscheidet, solange sie bei Mama und Papa ist.“erklärt er vor Gericht. Eine Auseinandersetzung, auf die das junge Mädchen mit einem Tritt gegen die Brust reagierte. Und dann wäre es noch schlimmer geworden. „Er schlug mir ins Gesicht und in den Oberschenkelbeschreibt das junge Opfer. Und er sagte mir, dass er mich zerschmettern würde, wenn ich es noch einmal tun würde.. Worte, die der Angeklagte zu qualifizieren versucht: „Es sind nur Worte“. „Außer dass Worte eine Bedeutung haben, Sir“erwidert Staatsanwalt Jean-Luc Vasserot.

Zumal der Mann nicht seine erste Gewaltepisode erleben würde. Mit vierzehn Erwähnungen in seiner Akte wurde er bereits wegen Gewalt gegen seinen Vorfahren und seine Ex-Frau verurteilt. „Und er sagte mir, als ich 18 wurde, würde er mich verprügeln, weil die Polizei nicht mehr hinter mir stehen würde, um mich zu beschützen.“fügt seine Tochter hinzu, die inzwischen eine zweite Klage gegen ihren Vater eingereicht hat. Er erhielt eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung, davon vierundzwanzig Monate auf Bewährung, mit einem Kontaktverbot zu seiner Tochter und einer Fürsorgepflicht.

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