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Übergriff auf einen Polizisten während des Spiels Auxerre-Rennes: bis zu einem Jahr Gefängnis für zwei Fans

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Zwei Anhänger des Fußballvereins Rennes in der Ligue 1 wurden in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag in Auxerre (Yonne) zu Haftstrafen von acht Monaten bis zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, weil sie am Sonntag bei Zusammenstößen zuvor einen Polizisten geschlagen hatten das Spiel Auxerre-Rennes.

Die Fans, beide 25 Jahre alt, wurden vom Gericht in Auxerre wegen schwerer Gewalt gegen einen Polizisten für schuldig befunden.

Der erste, dem vorgeworfen wurde, einen Polizisten niedergeschlagen und anschließend geschlagen zu haben, wurde zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, von denen ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt wurde, wobei der feste Teil in Hausarrest unter elektronischer Überwachung (DDSE) umgewandelt werden konnte. Der zweite Angeklagte, dem vorgeworfen wurde, den Polizisten mit einer Dose Bier beworfen zu haben, wurde ebenfalls nach DDSE zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.

Nach Angaben der Polizei war der betreffende Agent nach einem Sturz vor dem Spiel „verprügelt“ worden, während etwa dreißig Polizisten die Ultras aus Rennes eskortierten. Die Polizei sei „vom Beginn der Eskorte an“ mit Tränengas und Abwehrgeschossen angegriffen worden, so die Polizei.

Laut derselben Quelle erlitt der Polizist eine gebrochene Nase und einen verschobenen Kiefer. Die Polizeigewerkschaft Alliance teilte am Sonntag ein Foto des verletzten Beamten, auf dem sie „inakzeptable Gewalt von Pseudo-Anhängern aus Rennes“ anprangerte und sie als „Wilde, die unseren Kollegen angegriffen haben“ bezeichnete.

Innenminister Bruno Retailleau wiederum prangerte „inakzeptables Verhalten“ auf seinem X-Konto an und forderte „die vorbildlichsten Sanktionen“. Er schickte auch seine „Unterstützung“ an die Polizisten, „die jedes Wochenende mobilisiert werden, um Spiele zu sichern, die nichts anderes als Sport sein sollten und bei denen Wilde ohne Bedenken losgelassen werden“.

Drei wurden festgenommen, aber nur die beiden, die an diesem Mittwoch erschienen, wurden letztendlich strafrechtlich verfolgt.

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