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ein Teenager-Paar in Polizeigewahrsam wegen Mordes an der Stiefmutter des Mädchens

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Die beiden 16-Jährigen kamen in Untersuchungshaft. Der junge Mann wird des „Mordes“ verdächtigt, während seine Freundin wegen „Mittäterschaft“ inhaftiert ist.

Zwei 16-jährige Teenager, die Stieftochter des Opfers und ihr Freund, wurden wegen des Messermordes an einem Vierzigjährigen in Ruffey-lès-Echirey (Côte d’Or) in Polizeigewahrsam genommen, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Der Staatsanwalt habe die Anklage und vorläufige Inhaftierung des Freundes wegen Mordes und der Schwiegertochter wegen Mittäterschaft beantragt, teilte der Staatsanwalt in Dijon, Olivier Caracotch, mit.

Die am Dienstag nach ihrer Festnahme begonnene Inhaftierung der Minderjährigen soll an diesem Donnerstag enden und zu ihrer Vorstellung vor einem Richter im Hinblick auf eine mögliche Anklage führen. Am 29. Oktober wurde das 49-jährige Opfer blutüberströmt in der Badewanne seines Hauses in Ruffey-les-Echirey, etwa zwanzig Minuten nördlich von Dijon, entdeckt.

„Erhebliche Meinungsverschiedenheit“

„Schwere Nackenverletzung“ und Tragen „mehrere Halsverletzungen“der Vierzigjährige solle wenige Stunden später im Krankenhaus sterben, sagte der Staatsanwalt während einer Pressekonferenz. Ihre Schwiegertochter, die mit dem Opfer zusammenlebte und zum Zeitpunkt der Tragödie anwesend war, rief den Rettungsdienst an und sagte, sie habe dies getan „entdeckt“ der Körper.

Doch die Ermittlungen ergaben, dass ihr Freund bei dem Vorfall ebenfalls anwesend war und dass er die tödlichen Schläge ausgeführt haben dürfte. Die Waffe, ein Taschenmesser, wurde auf seine Anweisung hin in einem Wald vergraben entdeckt. Der Moll „streite nicht“ die Fakten, behauptet aber, gewesen zu sein „in Benommenheit“fügt der Staatsanwalt hinzu. Die Schwiegertochter wurde in Polizeigewahrsam eingeliefert „Mit ihrem Freund das kriminelle Vorhaben besprechen und ihr die Flucht ermöglichen“. Letzterer war am Tatort von seiner Mutter abgeholt worden, die ihn abgeholt hatte. Letzterer befand sich ebenfalls in Polizeigewahrsam und wurde schließlich entlastet.

Der Ursprung des Verbrechens bleibt vorerst ungeklärt, Diebstahl oder Zinsbetrug scheinen ausgeschlossen zu sein. Andererseits ist die „Erhebliche Meinungsverschiedenheit“ zwischen dem Opfer und ihrer Schwiegertochter, fällig „Wahrscheinlich ein schwieriges Zusammenleben“war laut Herrn Caracotch bekannt.

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