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„Wenn es brannte, warum hat sie es dann nicht gelöscht?“: Eine Auscitaine bekommt 18 Monate Gefängnis, nachdem sie ein Feuer gelegt hat

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das Wesentliche
An diesem Donnerstag, dem 7. November, wurde eine Auscitaine zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt, weil sie im Garten ihres Nachbarn ein Feuer gelegt hatte. Eine Katastrophe, die die gesamte Wohnung verwüstete und das Gers-Gebäude beschädigte.

Die Flammen hatten mehrere Wohnungen verwüstet. Am 23. September, gegen 11:40 Uhr, wurde die Polizeistation Auch darüber informiert, dass in der Rue Albert-Schweitzer 11 ein Feuer ausgebrochen sei. 13 Bewohner wurden evakuiert und 8 Wohnungen im Gebäudeflügel waren von der Katastrophe betroffen. Dies gilt insbesondere für Jeanne*, eine 53-jährige Auscitainerin, deren Wohnung völlig zerstört wurde.

Vor Ort wurde Jeanne von der Polizei befragt. Sie erklärte, dass die Schwester ihrer Nachbarin im Obergeschoss, die bei ihr wohnte, die Mülltonnen in ihrem Garten über den Balkon geleert und ein brennendes Tuch auf die Plastikplane ihres Gewächshauses gelegt hatte. Sie gab an, dass das Feuer dann schnell auf ihre Wohnung übergegriffen habe.

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An diesem Donnerstag, dem 7. November, wenige Wochen nach der Tragödie, wurde Marina*, Jeannes Nachbarin, vor dem Gericht der Hauptstadt Gers verurteilt. Es war ein Streit, der diesen Brand verursachte. Am selben Tag kam es bereits um 8.10 Uhr zu einem Noteinsatz der Polizei, nachdem es zu einem Streit zwischen den beiden Frauen gekommen war. Auf der Polizeistation versicherte Jeanne, dass der Angeklagte ihr Wasser ins Gesicht geworfen und sie angeschrien habe. Dort hätte Marinas Bruder eingegriffen. Kurz nach dem Eingreifen der Polizei kam es zu einem zweiten Streit, der zu dem Vorfall führte. Die Sachverhaltsdarstellung wurde dann nahezu identisch vom Bruder des Angeklagten bestätigt.

Mehrere andere Mieter und Eigentümer sowie der Vertreter einer Physiotherapiepraxis wurden befragt, darunter ein Opfer, das von Feuerwehrleuten behandelt, in die Notaufnahme gebracht und dort eine Stunde lang mit Sauerstoff versorgt wurde.

„Wenn es brannte, warum hat sie es dann nicht gelöscht?“

Der Angeklagte, der während dieses verspäteten Erscheinens ständig vom Gerichtspräsidenten zur Ordnung gerufen wird, behauptete, Opfer dieses Streits zu sein. Im Zeugenstand sagte sie: „Es war Jeanne, die mir auf die Lippe schlug, mich dann an den Haaren zog und mich als Hure beschimpfte.“ Sie behauptete, ihr Bruder habe eine falsche Aussage gemacht, er sei schizophren. „Warum präsentiert Ihr Bruder diese Version der Tatsachen, die fast identisch mit der des Opfers ist“, fragte der Präsident des Gerichts in Aucitain. Marina argumentierte, dass ihr Bruder „nicht klar“ sei. Eine Behauptung, der das Gericht direkt widersprach: „Ihr Bruder hat sich bei seiner Aussage sehr deutlich geäußert, Ma’am.“ Doch für die Angeklagte half nichts, sie beharrte auf ihrer Version und versprach diesmal, ihr Bruder „erinnere sich nicht mehr“.

Auf die Frage nach dem brennenden Stoff, den Jeanne angeblich gesehen hatte, als er weggeworfen wurde, antwortete Marina: „Das ist einfach unmöglich, bis er in ihren Garten kam, wäre er schon ausgegangen.“ Der Richter fragte ihn dann: „Was ist mit einer Zigarettenkippe?“ Keine Antwort. Sie versicherte, dass der Stoff bereits auf dem Gewächshaus lag und dass er dann Feuer gefangen hatte, als anderer Müll weggeworfen wurde. Marina befragte dann das Gericht: „Wenn es brannte, warum hat sie es in diesem Fall nicht gelöscht?“

Fassungslos antwortete der Präsident dem Angeklagten: „Selbst wenn die Dinge so passiert wären, wie Sie sie beschreiben, rechtfertigt das in keiner Weise, was Sie getan haben.“

18 Monate Haft

Dem Experten zufolge seien Marinas Fähigkeiten zur Synthese und Abstraktion stark geschwächt, er stellte fest, dass ihr Leben auf allen Ebenen von einem regelrechten Rausch geprägt sei. Aufgrund ihrer Instabilität war sie nicht in der Lage, ihre Kinder zu ernähren oder einer regulären Langzeitarbeit nachzugehen.

Er bemerkte auch, dass ihre Fähigkeit, sich selbst zu hinterfragen, sehr geschwächt war: „Sie scheint weder erschüttert noch beschämt darüber zu sein, dass sie Jeannes Wohnung völlig zerstört hat.“ Er stellte fest, dass er keine Unterstützung für eine psychotische Störung fand.

Letztendlich wurde Marina der ihr zur Last gelegten Taten für schuldig befunden und erhielt eine dreijährige Haftstrafe, davon 18 Monate im Rahmen einer um drei Jahre verlängerten Bewährungsstrafe.

*Vornamen wurden geändert.

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