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Mordprozess: „Sie überließ ihren sterbenden Mann den Ratten im Keller“

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Als der Verteidiger am Montag seine Argumentation beendete, klatschte ein Familienmitglied des Angeklagten im Publikum in die Hände. Ein hohes „Ssssh“ und der strenge Blick einer Polizistin lassen den Applaus schnell verstummen. Rund 90 Minuten lang sprach der Jurist insbesondere über die theoretische Psychologie, die Erkenntnistheorie Immanuel Kants und die Literatur Heinrich von Kleists. Dies alles, um zu beweisen, dass sein Mandant nicht an einer psychischen Erkrankung schuld war. Anstatt inhaftiert zu werden, sollte diese 41-jährige Frau in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden.

Seit letzter Woche wird Catiuscia M. vor dem Amtsgericht Diekirch wegen Mordes angeklagt. Am 13. Februar 2022 soll die Frau ihren Mann im Schlafzimmer des Ehehauses in Heispelt von hinten mit einem Hammer niedergeschlagen, den schwerverletzten Mann auf einer Decke zur Kellertreppe geschleift und dort geschubst haben. Erst drei Wochen später, am 7. März 2022, fand die Polizei die Leiche des 56-jährigen Mannes.

Verteidigung widerspricht Experte

Tatsächlich ist die Krankenakte des Angeklagten lang. Im Jahr 2013 wurde eine akute Psychose mit schizophrenen Zügen diagnostiziert. In den Folgejahren folgten mehrere Klinikaufenthalte. Jeden Tag muss Catiuscia M. Medikamente einnehmen. In seinem psychiatrischen Gutachten kam ein Sachverständiger dennoch zu dem Schluss, dass seine Urteilsfähigkeit sicher durch eine schizoaffektive Störung beeinträchtigt sei. Die Angeklagte trägt jedoch die Verantwortung für ihr Handeln. Jedenfalls deuten die Schilderungen von Catiuscia M. nicht darauf hin, dass sie zum Zeitpunkt der Ereignisse unter Halluzinationen litt.

Genau das bestreitet die Verteidigung. So hätte die Angeklagte beispielsweise nach der Tat angegeben, dass ihr Mann während der Hammerschläge noch mit ihr gesprochen habe und später, als er im Keller schwer verletzt wurde. Nach dem Gutachten eines Gerichtsmediziners ist dies nicht plausibel. Dem psychiatrischen Sachverständigen sei dieses Gutachten jedoch nicht bekannt gewesen, was seine Schlussfolgerungen beeinflusst habe, so der Verteidiger des Angeklagten.

An der Anwaltskammer gibt der Psychiater jedoch zu verstehen, dass dieser Umstand seine Einschätzungen nicht ändere. Er wertet die Aussagen der Angeklagten als Schutzerklärungen und Beschönigungen, um sich nicht mit der vollen Schwere ihrer Schuld auseinandersetzen zu müssen. Aus den gleichen Gründen behaupten beispielsweise Vergewaltiger, dass ihre Opfer Sex mit ihnen haben wollten.

Heulende Krise vor dem Büro des Richters

Vor Gericht bedauerte die Angeklagte ihr Vorgehen. Dass sie damals nicht einfach das Haus verließ, führt sie auf ihre Krankheit zurück. Sie hätte sehr unter ihrem Mann gelitten. Er soll sie beleidigt und bedroht haben. Auch das Leben in Heispelt war schwierig. Die anderen Dorfbewohner hätten sie ausgeschlossen. Nach ein paar Minuten vor dem Richterpult brach sie in Tränen aus und konnte kaum ein Wort sagen.

Unmittelbar nach dem Fund der Leiche machte Catiuscia M. erneut klare Aussagen. In den frühen Morgenstunden des 13. Februar 2022 kam es zu einem Streit zwischen den Eheleuten. Ihr Mann soll sie in die Küche geschubst und mit einem Messer bedroht haben. Anschließend verließ sie den Raum. Der Alkoholiker, der sich nur auf Krücken fortbewegen konnte, konnte ihn nicht stoppen. Im Lagerraum soll sie einen Hammer gefunden haben. Dann bat sie ihren Mann, in sein Zimmer zu gehen.

Während er auf dem Bett fernsah, soll sie die Jalousien geschlossen, sich hinter ihn gestellt und ihn geschlagen haben. Dem Obduktionsbericht zufolge schlug sie ihrem Mann mindestens sechs Mal auf den Kopf. Anschließend soll sie ihr Opfer ausgezogen haben, damit es friert. Anschließend soll sie ihren schwerverletzten Partner an den Füßen auf einer Decke in die Küche gezerrt und ihn die Kellertreppe hinuntergestoßen haben. Am Tag des Vorfalls öffnete sie stündlich die Tür, um zu überprüfen, ob der 56-Jährige noch am Leben war. Er starb erst am nächsten Tag.

Die Anklage sieht ein finanzielles Motiv

„So sollte ein Lebewesen nicht sterben“, sagte der Staatsanwalt. Die Tat sei geprägt von „seiner Grausamkeit und Kaltblütigkeit“. Die Angeklagte zeigt keine Reue, sie zeigte „keine Menschlichkeit“ gegenüber ihrem Opfer. „Sie überließ ihren Mann den Ratten im Keller, während er im Sterben lag“, hieß es in der Anklage. Anschließend lebte sie ihren Alltag weiter, „als ob nichts gewesen wäre“.

Nach Angaben des Vertreters der Staatsanwaltschaft muss der Angeklagte wegen Mordes verurteilt werden. Sie hat ihre Tat vorsätzlich begangen und nicht aus Wut gehandelt. Der Mann war zum Zeitpunkt des Vorfalls auch nicht bedrohlich. Endlich saß er auf dem Bett und sah fern. Ihm zufolge hatte der Angeklagte finanzielle Motive. Die Analyse ihres Mobiltelefons ergab, dass Catiuscia M. sich für Luxusartikel und Immobilien im In- und Ausland interessierte.

Sie soll außerdem noch während der Untersuchungshaft versucht haben, den Ehevertrag zu erfüllen und sich unter anderem das Grundstück in Heispelt anzueignen. Diese Vermögenswerte sollten eingezogen werden. „Es ist nicht möglich, dass Mord bezahlt werden kann“, sagte die Staatsanwaltschaft.

Catiuscia M. wäre aufgrund ihrer psychischen Erkrankung haftunfähig geworden, was eine Strafmilderung zur Folge haben dürfte. Anstelle einer lebenslangen Haftstrafe wurden gegen ihn 25 Jahre Gefängnis beantragt. Der Großteil der Strafe soll ohne Bewährung verbüßt ​​werden. Mit einer Strafaussetzung sollten auch Auflagen wie eine psychiatrische Behandlung einhergehen.

Das Urteil wird am 16. Januar 2025 verkündet.

Dieser Artikel wurde ursprünglich auf der Website von veröffentlicht Luxemburger Wort.

Adaption: Antony Speciale

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